Gelsenkirchen. . Die Stadt Gelsenkirchen fordert von Sachsen und Sachsen-Anhalt rund 575 000 Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen ein, die ursprünglich den beiden ostdeutschen Ländern zugewiesen waren, aber in Gelsenkirchen gewohnt haben. Konkret gehe es um 350 anerkannte Asylbewerber und Schutzberechtigte, die nach NRW gezogen sind und dort versorgt wurden.
Die Stadt Gelsenkirchen fordert von Sachsen und Sachsen-Anhalt rund 575 000 Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen ein, die ursprünglich den beiden ostdeutschen Ländern zugewiesen waren, aber in Gelsenkirchen gewohnt haben. Konkret gehe es um 350 anerkannte Asylbewerber und Schutzberechtigte, die nach NRW gezogen sind und dort versorgt wurden.
„Sachsen und Sachsen-Anhalt haben für die Unterbringung von Flüchtlingen Geld vom Bund erhalten“, zitiert die Stadt aus einem Schreiben des Gelsenkirchener Oberbürgermeisters Frank Baranowski (SPD) an die Ministerpräsidenten der beiden Länder. „Diese Menschen haben aber gar nicht dort gelebt und somit auch keine Kosten verursachen können.“
Laut einem Bericht des MDR geht es um 6,2 Millionen Euro, die Sachsen und Sachsen-Anhalt für längst verzogene Flüchtlinge erhalten haben. Gelsenkirchen erwarte, dass dieses Geld an die Zuzugs-Kommunen weitergeleitet werde, heißt es in dem Schreiben. Das sei eine Frage der Solidarität zwischen Ländern und Kommunen – eine rechtliche verpflichtende Grundlage für diese Forderung gibt es allerdings nicht.
Mit der 2016 im Integrationsgesetz verabschiedeten Residenzpflicht werden solche Umzüge von Flüchtlingen eingedämmt. Für maximal drei Jahre darf der Staat anerkannten Flüchtlingen ohne Job den Wohnort vorschreiben.