Essen/Berlin. . Das Berliner Landgericht verurteilte zwei Männer wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW begrüßt das harte Urteil gegen zwei Teilnehmer eines illegalen Autorennens, bei dem in Berlin ein Mann ums Leben gekommen war. Das dortige Landgericht verurteilte die beiden Angeklagten gestern wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe.

„Dieses Urteil kann ein abschreckendes Signal für die Raserszene sein“, so Arnold Plickert, der GdP-Landesvorsitzende auf Anfrage der NRZ. „Wir begrüßen das. Wenn jemand mit 170 oder 180 Kilometern pro Stunde durch eine Stadt rast, wird das Auto zu einer Waffe“, so Plickert weiter.

Anklage: mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen

Die beiden 25 und 28 Jahre alten Männer, die jetzt in Berlin verurteilt wurden, hatten sich am 1. Februar ein Autorennen geliefert. Dabei waren sie mit etwa 160 Kilometern pro Stunde in der Stadt unterwegs. Einer der beiden hatte die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und einen Jeep gerammt, dessen 69 Jahre alter Fahrer starb.

Die Anklage hatte im Prozess argumentiert, die Männer hätten bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Juristen nennen das einen bedingten Vorsatz.

Das Urteil, gegen das die Verteidigung Revision eingelegt hat, ist bisher einmalig. Bislang fällten Gerichte nach tödlichen Unfällen bei illegalen Autorennen deutlich mildere Urteile, meistens wegen fahrlässiger Tötung. So verurteilte das Landgericht Köln im April vergangenen Jahres einen jungen Mann, der bei einem Autorennen eine 19-jährige Radfahrerin getötet hatte, zu zwei Jahren auf Bewährung.

Anfang dieses Jahres bestätigte der Bundesgerichtshof ein Urteil desselben Landgerichts. Die Richter hatten einen 27-jährigen Raser zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, der in der Kölner Innenstadt ebenfalls einen Radfahrer getötet hatte.

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) erneuerte nach dem gestrigen Urteil seine Forderung nach generell höheren Strafen für die Teilnahme an illegalen Autorennen, die bislang als Ordnungswidrigkeit gilt: „Junge Männer, die als Trendsport in unseren Innenstädten um die Wette rasen, müssen wir mit einer spürbaren Haftstrafe und Führerscheinentzug abschrecken, bevor etwas Schlimmes passiert ist“, sagte Kutschaty der NRZ. Teilnehmer illegaler Autorennen neigten zur völligen Selbstüberschätzung. „Wir müssen daher frühzeitig in ihren Köpfen das Bewusstsein verankern, dass sie mit dem Leben anderer russisches Roulette spielen“, so der NRW-Justizminister.