K. Nach dem Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens hat SPD-Generalsekretärin Katarina Barley ein entschlossenes Vorgehen gegen Rechtsextremisten und Rechtspopulisten in der AfD gefordert. „Der Kampf gegen rechts geht weiter“, sagte sie der NRZ. Viele frühere NPD-Anhänger hätten „ihre neue politische Heimat inzwischen in der AfD gefunden und prägen die Politik dieser Partei maßgeblich mit“. Unionsfraktionschef Volker Kauder zeigte sich grundsätzlich offen für den Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts, der NPD per Verfassungsänderung Staatsgelder zu entziehen.
Nach dem Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens hat SPD-Generalsekretärin Katarina Barley ein entschlossenes Vorgehen gegen Rechtsextremisten und Rechtspopulisten in der AfD gefordert. „Der Kampf gegen rechts geht weiter“, sagte sie der NRZ. Viele frühere NPD-Anhänger hätten „ihre neue politische Heimat inzwischen in der AfD gefunden und prägen die Politik dieser Partei maßgeblich mit“. Unionsfraktionschef Volker Kauder zeigte sich grundsätzlich offen für den Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts, der NPD per Verfassungsänderung Staatsgelder zu entziehen.
Zwar bestehe kein Zweifel an den verfassungswidrigen Zielen der rechtsextremen Partei, entschieden die obersten Richter. So weise die NPD „eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ auf.“ Wegen ihrer politischen Schwäche habe die NPD aber derzeit keine Möglichkeit, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen. Damit scheiterte nach 2003 bereits der zweite Antrag auf ein NPD-Verbot.
„Das politische Konzept der NPD ist auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet“, urteilte das Gericht. Für ein Verbot müssten jedoch „konkrete Anhaltspunkte von Gewicht vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann“. Dies scheine derzeit aber innerhalb und außerhalb der Parlamente ausgeschlossen. Die NPD mit weniger als 6000 Mitgliedern ist in keinem Landesparlament mehr vertreten und hat im Europaparlament nur noch ein Mandat.
Zweiter Anlauf
Im Jahr 2003 hatten die Karlsruher Richter das erste Verbotsverfahren eingestellt, weil Spitzel des Verfassungsschutzes in der NPD-Spitze aktiv waren. Den zweiten Anlauf hatten die Bundesländer 2013 ohne die Beteiligung des Bundestages und der Bundesregierung genommen.
Für ein Parteiverbot setzt das Grundgesetz hohe Hürden. Nur zwei Mal kam es in der Bundesrepublik dazu: 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei Deutschlands (SRP) verboten, die eine Nachfolgepartei der Nazi-Partei NSDAP war, und 1956 die kommunistische KPD.