Karlsruhe/Berlin/Düsseldorf. . Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der Bundesländer auf ein Verbot der NPD abgelehnt. Der Grund: Die Partei sei politisch zu unbedeutend.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der Bundesländer auf ein Verbot der NPD abgelehnt. Der Grund: Die Partei sei politisch zu unbedeutend.
Zwar bestehe kein Zweifel an den verfassungswidrigen Zielen der rechtsextremen Partei, entschieden die obersten Richter. So weise die NPD „eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ auf. Wegen ihrer politischen Schwäche habe die NPD aber derzeit keine Möglichkeit, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen. Damit scheiterte nach 2003 auch der zweite Antrag auf ein NPD-Verbot. Politiker aller Parteien riefen als Konsequenz zu einem stärkeren Eintreten gegen rechte Gesinnung auf.
„Das politische Konzept der NPD ist auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet“, urteilte das Gericht. Für ein Verbot müssten jedoch „konkrete Anhaltspunkte von Gewicht vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann“. Dies scheine derzeit aber innerhalb und außerhalb der Parlamente ausgeschlossen. Die NPD mit weniger als 6000 Mitgliedern ist in keinem Landesparlament mehr vertreten und hat im Europaparlament nur noch ein Mandat.
2003 hatten die Karlsruher Richter das erste Verbotsverfahren eingestellt, weil Spitzel des Verfassungsschutzes in der NPD-Spitze aktiv waren. Den zweiten Anlauf hatten die Bundesländer 2012 ohne die Beteiligung des Bundestages und der Bundesregierung genommen.
Für ein Parteiverbot setzt das Grundgesetz hohe Hürden. Nur zwei Mal kam es in der Bundesrepublik dazu: 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei Deutschlands (SRP) verboten, die eine Nachfolgepartei der Nazi-Partei NSDAP war, und 1956 die kommunistische KPD. Ein Parteiverbot sei kein „Gesinnungsverbot“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
Bestürzt über das Urteil zeigte sich der Zentralrat der Juden. Es sei eine wichtige Chance vertan worden, wirksam gegen diese „menschenverachtende Partei“ vorzugehen und die Demokratie zu stärken.
Auch NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) bedauerte die Entscheidung des Gerichts. Nun sei es an Politik und Gesellschaft, dafür zu sorgen, dass die NPD weiter im politischen Abseits bleibe. In NRW hat die NPD rund 600 Mitglieder, bei der Landtagswahl 2012 erreichte die Partei 0,5 Prozent der Stimmen.