Berlin. Die Große Koalition hat ihren Streit über die Finanzierung der Ost-West-Rentenangleichung beigelegt. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einigten sich am Mittwoch am Rande der Kabinettssitzung auf gestaffelte Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Damit kann die Angleichung wie geplant am 1. Juli 2018 beginnen und in sieben Schritten bis 2025 abgeschlossen werden. In den ersten Jahren soll die Rentenversicherung die Zusatzkosten tragen. Ab dem Jahr 2022 werde der Bund einen Zuschuss von zunächst 200 Millionen Euro geben, der bis 2025 dann auf jährlich zwei Milliarden Euro steige, teilte Schäuble mit.
Die Große Koalition hat ihren Streit über die Finanzierung der Ost-West-Rentenangleichung beigelegt. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einigten sich am Mittwoch am Rande der Kabinettssitzung auf gestaffelte Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Damit kann die Angleichung wie geplant am 1. Juli 2018 beginnen und in sieben Schritten bis 2025 abgeschlossen werden. In den ersten Jahren soll die Rentenversicherung die Zusatzkosten tragen. Ab dem Jahr 2022 werde der Bund einen Zuschuss von zunächst 200 Millionen Euro geben, der bis 2025 dann auf jährlich zwei Milliarden Euro steige, teilte Schäuble mit.
„Ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West ist ein wichtiger Schritt zur Vollendung der deutschen Einheit“, erklärte Nahles nach der Einigung mit Schäuble. Dieser sprach von einer sachgerechten und ausgewogenen Finanzierung der Rentenangleichung. Der Gesetzentwurf dazu soll nach Angaben der Arbeitsministeriums im Januar in die Ressortabstimmung gehen und dann zügig dem Kabinett zum Beschluss vorgelegt werden.
Das Bundeskabinett beschloss zudem ein Reformpaket zur weiteren Verbreitung von Betriebsrenten in Deutschland.