Istanbul. . Die türkischen Behörden haben erstmals das Thema Weihnachten aus dem Unterricht an einer deutschen Auslandsschule in Istanbul verbannt.
Die türkischen Behörden haben erstmals das Thema Weihnachten aus dem Unterricht an einer deutschen Auslandsschule in Istanbul verbannt.
„Es gilt nach Mitteilung der türkischen Schulleitung eben, dass ab sofort nichts mehr über Weihnachtsbräuche und über das christliche Fest im Unterricht mitgeteilt, erarbeitet sowie gesungen wird“, heißt es in einer E-Mail, die die Leitung der deutschen Abteilung des „Istanbul Lisesi“ an das Kollegium schickte. Auch die Teilnahme des Schulchors am Weihnachtskonzert im deutschen Generalkonsulat wurde unterbunden.
Die derzeit 35 deutschen Lehrer des „Istanbul Lisesi“ werden von Deutschland entsandt und aus Steuermitteln bezahlt – eine jährliche finanzielle Förderung in Millionenhöhe. Das traditionsreiche Elite-Gymnasium wird nur von türkischen Schülern besucht, ist aber eine anerkannte deutsche Auslandsschule. Kritiker werfen der AKP-Regierung von Präsident Recep Tayyip Erdogan vor, traditionell säkular geprägte Schulen zunehmend auf ihren islamisch-konservativen Kurs zu zwingen.
Die Grünen forderten Konsequenzen. „Ein Verbot des Themas Weihnachten an Schulen ist nicht hinnehmbar, erst recht, wenn sie von Deutschland mitfinanziert werden“, sagte der außenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Omid Nouripour. „Die Bundesregierung muss dies Ankara gegenüber eindeutig klarmachen. Wenn die türkische Regierung darauf nicht eingeht, dann muss die Finanzierung für die Schule eingestellt werden.“ CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer nannte das Verbot gegenüber der WR einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit und einen weiteren Beweis dafür, dass Erdogan „alle Brücken nach Europa“ abreiße. Die Auslandsbischöfin der Evangelischen Kirche in Deutschland, Petra Bosse-Huber, kritisierte die Maßnahme als „nicht nachvollziehbar“.
Das türkische Bildungsministerium und die Leitung der deutschen Abteilung des „Istanbul Lisesi“ äußerten sich auf Anfrage nicht zu der Anordnung. Das Verbot dürfte aber nur schwerlich in Einklang mit dem deutsch-türkischen Kulturabkommen zu bringen sein. Der Vertrag besagt in Artikel 12: „Die Vertragsparteien werden bemüht sein, sich gegenseitig dabei zu unterstützen, ihren Völkern die Kenntnis der Kulturgüter des anderen Landes zu vermitteln.“