Düsseldorf. . Die neue Landesbauordnung, über die der Landtag in dieser Woche abstimmt, soll unter anderem dazu beitragen, dass mehr rollstuhlgerechte Wohnungen gebaut werden. Der Entwurf enthält eine Quotenregelung: Künftig soll jede neunte Wohnung in Neubauten so gebaut werden, dass sie von Rollstuhlfahrern uneingeschränkt genutzt werden kann. Ursprünglich hatten sich die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen für eine noch strengere Quote ausgesprochen: Jede sechste Wohnung sollte rollstuhlgerecht sein. Vertretern der Bauindustrie ging diese Forderung aber zu weit, sie setzten eine moderatere Regelung durch.

Die neue Landesbauordnung, über die der Landtag in dieser Woche abstimmt, soll unter anderem dazu beitragen, dass mehr rollstuhlgerechte Wohnungen gebaut werden. Der Entwurf enthält eine Quotenregelung: Künftig soll jede neunte Wohnung in Neubauten so gebaut werden, dass sie von Rollstuhlfahrern uneingeschränkt genutzt werden kann. Ursprünglich hatten sich die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen für eine noch strengere Quote ausgesprochen: Jede sechste Wohnung sollte rollstuhlgerecht sein. Vertretern der Bauindustrie ging diese Forderung aber zu weit, sie setzten eine moderatere Regelung durch.

Belastbare Daten, wie viele barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen in NRW fehlen, gibt es offenbar nicht. Das Bauministerium hat eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, diesen Bedarf zu ermitteln. Über die NRW-Bank sollen Investoren, die rollstuhlgerecht bauen möchten, künftig besonders gefördert werden.

Die Beschlussvorlage für die Landesbauordnung sieht auch Erleichterungen für das Bauen mit Holz vor. Arndt Klocke (Grüne) sagte, die bisherige Bauordnung sei in dieser Hinsicht „die rückschrittlichste in ganz Deutschland“. Künftig soll es in NRW aber möglich sein, Holzgebäude mit mehr als zwei Etagen zu errichten. Die Obergrenze sind fünf Geschosse oder 22 Meter Höhe, mit Sondergenehmigung würden sogar noch höhere Holzhäuser möglich.

Der Gesetzentwurf enthält noch eine Reihe weiterer Änderungen: So sollen künftig die Kommunen eigenverantwortlich über die erforderliche Zahl der Stellplätze für Autos und Fahrräder bei Neubauten entscheiden.