Düsseldorf. . Der Entwurf der neuen Landesbauordnung enthält eine Quote für barrierefreie Wohnungen. Bald könnten im Land zudem mehr Holzhäuser stehen.
- SPD und Grüne hatten sich für eine noch strengere Quote in der Landesbauordnung ausgesprochen
- Vertreter der Bauindustrie setzten moderatere Regelungen durch
- Beschleunigungen bei Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamillienhäuser
Die neue Landesbauordnung, über die der Landtag in dieser Woche abstimmt, soll unter anderem dazu beitragen, dass mehr rollstuhlgerechte Wohnungen gebaut werden. Der Entwurf enthält eine Quotenregelung: Künftig soll jede neunte Wohnung in Neubauten so gebaut werden, dass sie von Rollstuhlfahrern uneingeschränkt genutzt werden kann.
Bauindustrie setzt moderate Regelung durch
Ursprünglich hatten sich die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen für eine noch strengere Quote ausgesprochen: Jede sechste Wohnung sollte rollstuhlgerecht sein. Vertretern der Bauindustrie ging diese Forderung aber zu weit, sie setzten eine moderatere Regelung durch.
SPD-Städtebauexpertin Sarah Philipp zeigte sich mit dem Kompromiss dennoch zufrieden und sprach von einer „wirtschaftlich realistischen Abwägung“. Einerseits sei es Ziel der Bauordnung, möglichst schnell viele und nicht zu teure Wohnungen zu bauen. Andererseits müsse bei Bauen mehr als bisher auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen geachtet werden.
Belastbare Daten, wie viele barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen in NRW fehlen, gibt es offenbar nicht. Das Bauministerium hat eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, diesen Bedarf zu ermitteln. Über die NRW-Bank sollen Investoren, die rollstuhlgerecht bauen möchten, künftig besonders gefördert werden.
Bauen mit Holz wird in Zukunft leichter
Die Beschlussvorlage für die Landesbauordnung sieht auch Erleichterungen für das Bauen mit Holz vor. Arndt Klocke (Grüne) sagte, die bisherige Bauordnung sei in dieser Hinsicht „die rückschrittlichste in ganz Deutschland“. Künftig soll es in NRW aber möglich sein, Holzgebäude mit mehr als zwei Etagen zu errichten. Die Obergrenze sind fünf Geschosse oder 22 Meter Höhe, mit Sondergenehmigung würden sogar noch höhere Holzhäuser möglich. „Holzbau ist gewünscht und wird in NRW gezielt gefördert“, so Klocke.
Der Gesetzentwurf enthält noch eine Reihe weiterer Änderungen: So sollen künftig die Kommunen eigenverantwortlich über die erforderliche Zahl der Stellplätze für Autos und Fahrräder bei Neubauten entscheiden. Die Städte sind aufgefordert, hierzu eigene Satzungen aufzustellen. „Schwarzbauten“ sollen konsequent abgerissen werden, der Gesetzgeber lässt aber eine „Hintertür“ für besondere Härtefälle offen.
„Typenbaugenehmigung“ soll eingeführt werden
Zur Beschleunigung der Genehmigung von Ein- und Zweifamilienhäusern, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen gebaut werden sollen, wird eine „Typenbaugenehmigung“ eingeführt. Die Standsicherheit von Ein- und Zweifamilienhäusern soll durch staatlich anerkannte Sachverständige bescheinigt werden. Die Koalitionsfraktionen sehen darin eine klare Stärkung des Verbraucherschutzes