Essen. . Um die Kommunen finanziell zu entlasten, fordern die SPD-Bundestagsabgeordneten des Ruhrgebiets einen Wandel in der bisherigen Gesetzgebung. Bei jeder neuen Regelung habe die Bundesregierung künftig einen Finanzplan aufzulegen, wie sie aus ihrem eigenen Haushalt die entstehenden Mehrkosten stemmen will, sagte Michael Groß, Sprecher der 17 Revier-Abgeordneten in der SPD-Bundestagsfraktion, dieser Zeitung. Ihren Forderungskatalog wollen die Ruhr-SPD-Abgeordneten ins Parteiprogramm für die Bundestagswahl 2017 einbringen.
Um die Kommunen finanziell zu entlasten, fordern die SPD-Bundestagsabgeordneten des Ruhrgebiets einen Wandel in der bisherigen Gesetzgebung. Bei jeder neuen Regelung habe die Bundesregierung künftig einen Finanzplan aufzulegen, wie sie aus ihrem eigenen Haushalt die entstehenden Mehrkosten stemmen will, sagte Michael Groß, Sprecher der 17 Revier-Abgeordneten in der SPD-Bundestagsfraktion, dieser Zeitung. Ihren Forderungskatalog wollen die Ruhr-SPD-Abgeordneten ins Parteiprogramm für die Bundestagswahl 2017 einbringen.
„Bis 2018 werden die Kommunen zwar um etwa 20 Milliarden Euro entlastet, zugleich tragen aber zusätzliche Aufgaben, die gesetzlich durch Bund und Länder geregelt wurden, zu neuen Mehrkosten bei“, sagte Groß. „Das Motto muss sein: Wer bestellt, bezahlt.“
Als Beispiel nennt der Recklinghäuser Abgeordnete den Unterhaltsvorschuss, den der Staat Alleinerziehenden zahlt, wenn der Ex-Partner das nicht macht. Das SPD-geführte Bundesfamilienministerium will künftig auch Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr unterstützen, was die Kosten von aktuell rund 840 Millionen Euro bundesweit deutlich erhöhen würde. In NRW zahlen die Städte derzeit rund 53 Prozent des Unterhaltsvorschusses. „Es ist der richtige Ansatz, Alleinerziehende länger zu unterstützen“, sagte Groß. „Aber hier muss der Bund die Mehrkosten tragen, nicht die Kommune.“
Kritisch sieht Groß auch, dass Entlastungen etwa aus dem Bundesteilhabegesetz zur Eingliederung von Menschen mit einer Einschränkung vor allem nach dem Umsatzsteuersatz an die Städte verteilt werden. „Städte mit geringeren Steuereinnahmen dürfen nicht benachteiligt werden.“
Um gerade die Revier-Städte mit ihrer hohen Langzeitarbeitslosigkeit und den hohen Sozialkosten zu entlasten, wollen die Ruhr-Genossen dem Bundeshaushalt zudem die gesamten Kosten für Miete und Unterkunft der Hartz-IV-Empfänger aufdrücken. Groß: „In vielen Kommunen bleibt kaum Handlungsspielraum, weil die Sozialleistungen 50 Prozent und mehr des Etats binden.“