Essen. Laut NRW-Umweltministerium hat das umstrittene Jagdgesetz im ersten Jahr seiner Gültigkeit „keine maßgebliche Auswirkung auf die Jagdbilanz“.

Das umstrittene, neue Jagdgesetz hat im ersten Jahr seiner Gültigkeit nach Einschätzung des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums „keine maßgebliche Auswirkung auf die Jagdbilanz“ gehabt. Das geht aus einem Bericht von Minister Johannes Remmel (Grüne) an den Landtag hervor. Mit insgesamt etwa 880 000 von Jägern erlegten Tieren wurden 2015/2016 zwar weniger Wildtiere geschossen als im Vorjahr (-97 000). Bei mehreren wichtigen Arten wie Rehen, Wildschweinen, Füchsen, Rot- und Damwild hingegen sind die Abschusszahlen gestiegen.

Kritiker hatten wegen neuer Restriktionen einen Einbruch der Abschusszahlen auf breiter Front befürchtet. Das scheint - zumindest im ersten Jahr - nicht eingetroffen. Der jetzt an die Mitglieder des Umweltschusses versandte und den Digitalen Sonntagszeitungen der Funke Mediengruppe vorliegende Bericht hebt aber hervor, dass der Zeitraum noch zu kurz sei, um belastbare Aussagen zu treffen. Der Minister selbst hatte seinerzeit vor Verabschiedung des ökologisch ausgerichteten Gesetzes betont, dass es „nicht gegen die Jagd gerichtet“ sei. In einigen Bereichen solle es sogar mehr Jagd geben, so Remmel damals im Interview mit der Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung. Die Jagdstrecken-Statistik erfasst alle im jeweiligen Jagdjahr vom 1. April zum 31. März erlegten Wildtiere.

Ein Blick auf ausgewählte Tierarten im Jagdjahr 2015/2016

- Mit zum 92 450 getöteten Rehen erreichte die Jagdstrecke dem Bericht zufolge ihren zweithöchsten Stand seit 2012/2013. Nicht alle dieser Rehe wurden von Jägern erlegt. 26 238 von ihnen gelten als sogenanntes „Fallwild“, fielen also z. B. dem Straßenverkehr zum Opfer.

- Bei Wildschweinen wurde mit 34 474 Tieren der zweithöchste Stand des vergangenen Jahrzehnts erreicht (Fallwild: 2224). Eine Beschränkung der „Kirrung“, also der Lockfütterung, und eine Reduzierung der Jagdzeit hätten nicht zu einer Reduzierung der Abschusszahlen geführt, heißt es.

- Neue Höchstwerte der Jagdstrecke, bzw. Werte über dem Vorjahr, meldet der Bericht auch fürs Rotwild (5835 Tiere) und fürs Damwild (4556). Bei Füchsen ist die Jagdstrecke mit 53 321 Tieren um 2% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dabei hat das neue Gesetz u. a. die Jagdzeit um vier Wochen reduziert und Baujagd im Naturbau ebenso verboten wie Totschlagfallen.

- Bei Feldhasen sank die Jagdstrecke um um 12 869 auf jetzt 48 693 Tiere; bei Fasanen sank sie um 8128 auf 37123. Allerdings liegen die Rückgänge laut Bericht in einem langjährigen Trend und können damit zu tun haben, dass die Bestände insgesamt auf dem Rückzug sind (z. B. wegen einer Intensuivierung der Landwirtschaft). Mit 87 324 Wildkaninchen wurden auch hier vergleichsweise wenig Tiere getötet. Laut Bericht schwankt aber der Kaninchenbestand aber stark (z. B: wegen Witterung und Seuchen).

- 327 889 Ringeltauben wurden getötet, fast 32 000 weniger als im Vorjahr – der ihn absoluten Zahlen stärkste Rückgang bei einer Tierart. Der Bericht führt ein Bündel von möglichen Gründen auf, nennt z. B. Beutedruck durch Raubtiere. Ganz massiv zurück ging einmal mehr die Zahl der getöteten Stockenten (80296 Tiere; -18 889). Allerdings sah das neue Jagdgesetz bei Wasservögeln keine Veränderungen vor.

- Wildernde Katzen dürfen laut neuem Jagdgesetz nicht mehr geschossen werden. Die Jagdbilanz 2014/2015 zählte noch 7344 Katzen. Wildernde Hunde dürfen weiter geschossen werden – 19 waren es im Jagdjahr 2015/2016, 17 weniger als im Vorjahr.