Brüssel. Bewährungsstrafen können künftig EU-weit überwacht werden. Darauf einigten sich die 27 EU-Justizminister in Brüssel. Wer beispielsweise in Deutschland verurteilt wurde, kann nun auch in Frankreich leben und arbeiten.

Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, Strafen aus anderen Ländern anzuerkennen und Auflagen wie zum Beispiel Therapien, die Beiordnung eines Bewährungshelfers oder Kontaktverbote zu überwachen.

„In einem Europa der offenen Grenzen mit mobilen Menschen wollen wir grenzüberschreitende Resozialisierung von Verurteilten fördern, Rückfälle verhüten und damit Opfer besser schützen“, erklärte Bundesinnenministerin Brigitte Zypries (SPD) gestern in Brüssel.

Bislang gingen Bewährungsstrafen im Ausland häufig ins Leere. Hat ein Gericht in Deutschland einem Drogenabhängigen zum Beispiel eine Therapie auferlegt, konnte diese im Ausland nicht mehr kontrolliert werden. „Künftig soll der Täter in seinen Heimatstaat zurückkehren können, ohne negative Folgen für seine Wiedereingliederung befürchten zu müssen“, sagte Zypries. Auch hatten Gerichte ausländischen Angeklagten oft erst gar keine Bewährungsstrafe auferlegt oder gleich eine Haftstrafe ohne Bewährung ausgesprochen, um zu vermeiden, dass der Verurteilte nach seiner Rückkehr ohne Strafe bleibt. Das soll der neue Beschluss vermeiden.