Berlin. Die Bundesregierung will die gemeinschaftliche Nutzung von Fahrzeugen fördern – auch der Umwelt zuliebe. Mehr Parkplätze sind geplant.
Carsharing hat sich in den Großstädten längst zur etablierten Verkehrsnutzung entwickelt: Mehr als 1,2 Millionen Deutsche sind bei Anbietern registriert. Mehr als 16.000 Fahrzeuge werden so bundesweit „geteilt“. Die Bundesregierung will Carsharing nun per Gesetz fördern. Künftig soll es im öffentlichen Raum mehr Parkplätze nur für Carsharing-Anbieter geben, wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, der unserer Redaktion vorliegt. Der Entwurf soll noch in diesem Jahr vom Bundeskabinett verabschiedet werden, er befindet sich in der Ressortabstimmung.
Konkret will das Verkehrsministerium den Ländern ermöglichen, sogenannte „Bevorrechtigungen“ für Carsharing-Fahrzeuge und deren Anbieter einzuführen. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte dazu unserer Redaktion: „Ziel ist es, den Ländern die Möglichkeit zu geben, Sonderparkplätze oder kostenfreies Parken für Carsharingfahrzeuge einzurichten.“
Mobilität der Zukunft fördern
Man fördere die Mobilität der Zukunft. „Wir unterstützen diese neue Form der Mobilität mit einem eigenen Gesetz“, begründete er das Vorhaben. Das Gesetz soll zum 1. September 2017 in Kraft treten und zum 1. Juli 2021 von den Ministerien für Verkehr, Wirtschaft und Umwelt evaluiert werden.
Derzeit befinden sich laut Bundesverband CarSharing nahezu alle Carsharing-Stationen auf angemieteten Flächen in privatem Besitz. Es gibt zwar bereits Städte und Gemeinden, die öffentliche Flächen an Anbieter vergeben – doch die Kommunen gehen sehr unterschiedlich vor: Während sich in Berlin bereits 40 Prozent der Stellflächen für Carsharing-Autos im öffentlichen Raum befinden, gilt dies laut Umfrage aus dem Jahr 2015 in Düsseldorf nur für ein Prozent der Carsharing-Stellflächen.
Kurzzeitnutzungen ab einer Stunde
Die künftigen Sonderparkplätze für stationsbasierte Anbieter sollen in Auswahlverfahren jeweils für maximal fünf Jahre zur Verfügung gestellt werden. Nach Ablauf der Sondernutzungserlaubnis sei eine Verlängerung oder Neuerteilung nur nach einem erneuten Auswahlverfahren möglich. Das Gesetz benennt auch klare Kriterien, die ein Anbieter zu erfüllen hat: So müssen Buchung, Abholung und Rückgabe der Autos an 24 Stunden täglich möglich sein.
Auch sollen Kurzzeitnutzungen ab einer Stunde erlaubt sein, der Stundentarif darf allerdings nicht 20 Prozent des Tagespreises überschreiten. Warum der Aufwand? Im Gesetzentwurf heißt es: Bisher gebe es im deutschen Recht keine Ermächtigungsgrundlagen, die eine Parkvorberechtigung und Möglichkeit zur Parkgebührenbefreiung für Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum sowie eine erforderliche Kennzeichnung der Fahrzeuge zur Förderung des Carsharings ermöglichen.
Carsharing-Fahrzeuge dienen dem Klimaschutz
Länder und Kommunen hätten aber großes Interesse an der Einräumung solcher Privilegien aus nicht ordnungsrechtlichen Gründen. Es gibt noch einen weiteren Grund für das Gesetz: die Umwelt. Die Privilegierung der Carsharing-Fahrzeuge diene dem Klimaschutz und der Luftreinhaltung sowie der Linderung der Lärmemissionen, so der Entwurf.