Essen. . Alleinerziehende sollen länger Hilfe vom Staat erhalten. Über die Finanzierung verhandeln Bund und Länder. Der erste Vorschlag aus Berlin reicht NRW nicht

Beim Ziel sind sie sich einig, doch bei der Umsetzung hapert es: Der Bund und das Land NRW wollen Alleinerziehende mehr unterstützen als bisher. Dazu plant der Staat, ab 1. Januar 2017 länger den Unterhalt fürs Kind vorzustrecken, wenn der Ex-Partner nicht zahlt. Wie die Mehrkosten verteilt werden, darüber herrscht indes Uneinigkeit. Kommunale Interessenvertreter dringen deshalb darauf, die geplante Änderung beim Unterhaltsvorschuss lieber zu verschieben.

Die Kosten für den vorgestreckten Kindesunterhalt trägt der Bund zu einem Drittel, NRW zahlt 13 Prozent. Den größten Batzen haben die Kommunen mit 53 Prozent zu stemmen. Ab 2017 will der Bund den Unterhaltsvorschuss nicht mehr auf 72 Monate und bis zum Ende des zwölften Lebensjahres eines Kindes beschränken. Stattdessen soll die Hilfe Alleinerziehenden bis zur Volljährigkeit des Nachwuchses gezahlt werden. Bei dem im Oktober ausgehandelten neuen Finanzpakt hat auch NRW diesem Plan zugestimmt.

Laut Fraunhofer Institut würde die Zahl der Leistungsberechtigten von bundesweit 450 000 auf 710 000 steigen. Um die Mehrkosten auszugleichen, hat der Bund jetzt einen ersten Vorschlag gemacht: Berlin will auf seinen Anteil am erfolgreich zurückgeforderten Unterhalt verzichten. Die Länder würden so jährlich 116 Millionen Euro erhalten.

Städte gelingt es immer seltener, säumige Eltern zum Zahlen zu bringen

Im SPD-geführten NRW-Familienministerium sieht man diesen Vorschlag eher skeptisch. Die Mehrkosten würden deutlich höher sein als vom Bund veranschlagt, wird in Düsseldorf prognostiziert. Der angebotene Ausgleich erscheine deshalb „nicht ausreichend“.

Zudem gelingt es den NRW-Städten immer seltener, den vorgestreckten Unterhalt beim säumigen Vater zurückzufordern, wie eine neue Statistik des Landes zeigt. Oberhausen hat demnach die NRW-weit geringste Erfolgsquote: Nur sieben Prozent des vorgestreckten Unterhalts holte sich die Stadt 2015 zurück, gefolgt von Gladbeck mit 9,4 Prozent. Landesweit liegt die Quote bei rund 20 Prozent. Das Ministerium bezweifelt, dass bei den säumigen NRW-Vätern mehr zu holen ist: „Die Rückgriffsquoten bilden weniger die Intensität der Bemühungen als vielmehr die wirtschaftliche Struktur der Bundesländer ab.“

Indes appelliert der Deutsche Städtetag an Bund und Länder, auf die Bremse zu treten. Man könne nicht ein Gesetz, das frühestens Mitte Dezember verabschiedet werden kann, zwei Wochen später ausführen: „Das geht personell und organisatorisch nicht.“