Düsseldorf. . Eigentümer von Mietshäusern in NRW sollen für neue Solaranlagen Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro erhalten. Dafür gilt es, eine Bedingung zu erfüllen.
NRW legt ein neues Förderprogramm für die Nutzung von Solaranlagen auf Mietshäusern auf. Wohnungsgesellschaften, -genossenschaften und private Eigentümer von Mietshäusern können die Förderung von bis zu 30.000 Euro für jedes Projekt ab sofort beantragen.
Bedingung ist, dass die Mieter vom Solarstrom auf ihrem Hausdach direkt profitieren. Die Kilowattstunde muss für sie 1,5 Cent billiger angeboten werden als der Grundtarif des örtlichen Versorgers. Der liegt im Schnitt in NRW bei etwa 24 bis 28 Cent. Ein Vier-Personen-Haushalt könnte so im Jahr ca. 50 bis 60 Euro Stromkosten sparen.
NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) sagte, es sei theoretisch möglich, die Energie von drei großen Kraftwerken auf Hausdächern zu produzieren. „Die Ernte von Sonnenenergie im großen Stil ist möglich, aber es fehlt noch die Erntemaschine“, sagte Remmel.
Zweites Förderprogramm für Batteriespeicher
Alexander Rychter vom Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen begrüßte die Förderung und hofft auf eine rege Nachfrage insbesondere von den gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften. Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft hält eine „Stromernte“ in NRW von bis zu einer Milliarde Kilowattstunden im Jahr auf Hausdächern für möglich. Das entspreche einer Einsparung von einer Million Tonnen CO2.
In einem zweiten Programm werden Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gefördert. Das Land bezuschusst 50 Prozent der Ausgaben. Die Obergrenze pro Speicher liegt bei 75.000 Euro.