Karlsruhe. .
Stellt eine Stadt nicht genügend Betreuungsplätze für Kinder zur Verfügung, können Eltern Schadenersatz geltend machen. Die Stadt hafte auch für den erlittenen Verdienstausfall von berufstätigen Eltern, entschied der Bundesgerichtshof. Er gab drei Müttern aus Leipzig recht, die die Stadt verklagt hatten, weil sie keinen Kita-Platz für ihre einjährigen Kinder bekommen hatten. Kommunen seien verpflichtet, „eine ausreichende Zahl von Betreuungsplätzen selbst zu schaffen oder durch geeignete Dritte - freie Träger der Jugendhilfe oder Tagespflegepersonen - bereitzustellen“.
Der Städte- und Gemeindebund rechnet nicht mit einer Klagewelle. Hauptgeschäftsführer Landsberg erklärte, die Städte müssten allerdings so exakt wie möglich planen und möglichst einvernehmliche Lösungen mit den Eltern finden. Dazu könne auch gehören, ihnen Ersatzplätze in anderen Stadtteilen oder bei einer Tagesmutter anzubieten.