Düsseldorf/Luxemburg.

Die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippte Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente hat bei der Landesregierung Sorgen um die flächendeckende Patientenversorgung ausgelöst. NRW-Gesundheitsministerin Steffens (Grüne) warnte vor einem ruinösen Preiskampf zu Lasten kleiner Apotheken. „Zunehmender Wettbewerb auf dem Apothekenmarkt darf nicht zur Gefährdung einer flächendeckenden, wohnortnahen Versorgung von Patienten führen“, sagte Steffens unserer Zeitung. Gefordert sei nun der Bundesgesetzgeber, eine Regelung herbei zu führen, „die Patientenversorgung und –sicherheit gewährleistet und für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgt“, so Steffens. Apothekenverbände reagierten alarmiert.

Bislang kostet ein verschreibungspflichtiges Medikament durch die Preisbindung in jeder Apotheke in Deutschland dasselbe. Auch der Versandhandel ist daran gebunden. Damit sollen Kosten gedeckelt, Arzneimittel bezahlbar und die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Apotheken gesichert bleiben. Der EuGH wertete das Modell dagegen am Mittwoch als unzulässige Beschränkung des EU-weiten Warenverkehrs (Az: C-148/15). Konkret war es um Preisnachlässe der niederländischen Versandapotheke DocMorris für die Selbsthilfeorganisation Deutsche Parkinson Vereinigung gegangen.

Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) versprach, die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch Apotheken vor Ort sichern zu wollen. Nach Ansicht des Ministeriums hat das Urteil zunächst lediglich Konsequenzen für ausländische Versandhandelsapotheken; die Preisbindung in Deutschland gelte weiter.