Berlin. Eine wissenschaftliche Kommission kommt zu dem Ergebnis: Besonders viele frühere NS-Funktionäre arbeiteten im Bundesjustizministerium.
Das Justizministerium der jungen Bundesrepublik hat nach dem Zweiten Weltkrieg eine Vielzahl ehemaliger Nazi-Juristen übernommen. Bis 1973 habe es im Bonner Ministerium insgesamt 170 Abteilungs-, Unterabteilungs- und Referatsleiter gegeben; 53 Prozent davon seien ehemalige NSDAP-Mitglieder gewesen.
Zu diesem Ergebnis kommt eine unabhängige wissenschaftliche Kthomas dehleommission, deren Abschlussbericht, „Die Akte Rosenburg“, Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) an diesem Montag in Berlin vorstellt.
Jeder fünfte war ein alter SA-Mann
Der Bericht liegt der Deutschen Presse-Agentur in Auszügen vor. Danach war jeder fünfte dieser 170 leitenden Juristen im Bundesministerium ein alter SA-Mann und 16 Prozent saßen schon im ehemaligen Reichsministerium der Justiz.
Im Durchschnitt lag dem Bericht zufolge die Zahl der ehemaligen NSDAP-Mitglieder im Untersuchungszeitraum von 1949/1950 bis 1973 deutlich über 50 Prozent und in manchen Abteilungen des Ministeriums zeitweilig sogar über 70 Prozent.
Heutige Gesetze beinhalten noch immer NS-Ideen
Die personelle Kontinuität habe fatale Folgen gehabt – bis heute, heißt es. Sie habe den demokratischen Neubeginn belastet, behindert und verzögert. Viele Gesetze seien nur oberflächlich „entnazifiziert“ worden. Das führe dazu, dass bis heute in den Gesetzen Formulierungen und Ideen zu finden seien, die aus der NS-Zeit stammten – etwa der umstrittene Jugendarrest.
Darüber hinaus seien in der jungen Bundesrepublik Opfer der Nazis weiter diskriminiert worden – etwa Homosexuelle. Und schließlich habe das Bundesjustizministerium Völkermördern und Kriegsverbrechern geholfen, indem es deren Strafverfolgung systematisch verhinderte.
Erfahrungen in der Nazi-Justiz waren geschätzt
Bei den Neueinstellungen, so der Bericht über die NS-Vergangenheit im Bundesjustizministerium der 1950er und 60er Jahre, habe man vor allem auf einen vermeintlich unpolitischen Juristen, auf die bürokratische Effizienz der Rechtstechniker gesetzt, hieß es.
Erfahrungen in der Nazi-Justiz seien offenkundig mehr geschätzt worden als eine konsequente rechtsstaatliche und damit auch antifaschistische Haltung. Dies sei um so verwunderlicher, als der erste Bundesjustizminister der Liberale Thomas Dehler gewesen sei.
Justizminister und Staatssekretär von Nazis verfolgt
Dehler war mit einer Jüdin verheiratet. Staatssekretär war Walter Strauß von der CDU, der wegen seiner jüdischen Abstammung von den Nazis aus dem Justizdienst vertreiben worden sei. Beide wurden also von den Nazis verfolgt. Möglicherweise ergriff aber auch die beiden Opfer die „Schlussstrich“-Mentalität der Anfangsjahre der jungen Republik und das Verlangen nach staatlicher Normalität.
Als das Bundesministerium der Justiz 1973 die Rosenburg verließ, und in die „Kreuzbauten“ in Bad Godesberg umzog, war NS-belastetes Personal schon aus Altersgründen weitgehend ausgeschieden. Doch die Schatten der Vergangenheit existierten noch immer, wie die Diskussionen um Wiedergutmachung für die Opfer von Zwangsarbeit und NS-Unrechtsjustiz bewiesen.
NS-Belastung in der Justiz besonders hoch
Der Leiter der Historiker-Kommission, der Rechtswissenschaftler Christoph Safferling, sagte der „Süddeutschen Zeitung“, in der Spitze 1957 „waren 77 Prozent der leitenden Beamten ehemalige NSDAP-Mitglieder, vom Referatsleiter aufwärts“. Dass die Zahl so hoch sein würde, habe man nicht erwartet.
„Wie sich zeigt, war die NS-Belastung im Justizministerium womöglich die höchste unter allen Bonner Ministerien.“ Einige Ministerien haben diese Zeit schon aufgearbeitet, andere sind dabei. (dpa)