Essen. Die Staatsanwaltschaft leitet kein Ermittlungsverfahren gegen Petra Hinz ein. Die Fälschungen in ihrem Lebenslauf seien keine Straftat.
Die Staatsanwaltschaft Essen wird kein Ermittlungsverfahren gegen die frühere Bundestagsabgeordnete Petra Hinz einleiten. Es bestehe kein Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat, teilte die Behörde am Dienstag mit.
Bereits nach einer rechtlichen Prüfung sei das Verfahren eingestellt worden, ohne dass weitere Ermittlungen aufgenommen wurden. Gegen Hinz waren insgesamt 59 Strafanzeigen wegen falscher Angaben zu ihrer Vita erstattet worden.
Austritt aus der SPD
Die 54-Jährige hatte ihren Lebenslauf gefälscht und, nachdem das bekannt geworden war, Ende August ihr Bundestagsmandat niedergelegt. Auch aus der SPD trat sie aus. Dass sie nicht sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Juli ihren Amtsverzicht als Bundestagsabgeordnete erklärt hatte und noch für den Folgemonat August Abgeordnetenbezüge erhielt, sorgte in Partei und Öffentlichkeit für Empörung. Hinz erklärte später, die Augustbezüge zu spenden.
Die Staatsanwaltschaft Essen begründete die Verfahrenseinstellung unter anderem damit, dass Hinz die Bezeichnung „Juristin“ zwar fälschlicherweise geführt habe, aber dieser Titel – anders als „Rechtsanwältin“ – nicht geschützt sei. Der Tatbestand des Titelmissbrauchs werde nicht erfasst, auch dann nicht, wenn gegenüber Dritten der Anschein erweckt wurde, dass sie als Rechtsanwältin tätig war, erklärte das Gericht.
Weder Betrug noch Urkundenfälschung im rechtlichen Sinn
Die Staatsanwaltschaft konnte nach eigenen Angaben zudem weder Betrug noch Urkundenfälschung feststellen. Betrug im strafrechtlichen Sinn liege nur dann vor, wenn es zu einer Vermögensminderung eines Geschädigten komme, hieß es.
Hinz’ Angaben hätten ihr nicht ermöglicht, schädliche Handlungen vorzunehmen, erklärte die Staatsanwaltschaft weiter. Die falschen Angaben zu Qualifikation und Beruf hätten sich zudem auf die Vergangenheit bezogen. Anhaltspunkte, dass Hinz auch im Rahmen ihrer politische Tätigkeit die Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ nutzte, seien nicht bekanntgeworden.
Abitur und Jura-Staatsexamina erfunden
Hinz hatte zugegeben, wesentliche Teile ihres Lebenslaufs erfunden zu haben. Unter anderem hatte sie Abitur und juristische Staatsexamina vorgetäuscht und sich „Juristin“ genannt, obwohl sie weder Abitur noch Studium vorweisen kann. Die Politikerin saß seit 2005 im Bundestag. (dpa/epd)