Berlin. SPD und Union streiten über das Ende der Teilung des Rentenrechts in Ost und West. Ungleichheiten gibt es längst auch im Westen selbst.
Es ist eines der heißen Streitthemen der großen Koalition: Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Fahnen geschrieben, dass sie in diesem Sommer entscheiden wollen, ob 2020 die Teilung des Rentenrechts in Ost und West ein Ende haben soll. Das Projekt Renteneinheit ist brisant, geht es doch bis 2020 um satte 7,5 Milliarden Euro.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) tritt vehement dafür ein, das Anheben der Ost-Rente mit Steuergeld zu bezahlen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zuckt bislang jedoch eher die Schultern und verweist auf die gesetzliche Rentenversicherung, die das Geld aufbringen soll.
„Es existiert keine klare Trennlinie zwischen West und Ost“
Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW), die dieser Redaktion vorliegt, zeigt, dass die Diskussion um die Ost-Renten an der Realität vorbeiläuft. „Die Bedingungen, die zu dem seit 1990 gültigen Rentenrecht geführt haben, gibt es so nicht mehr. Es existiert keine klare Trennlinie zwischen West und Ost, was etwa die Einkommensentwicklung oder das Risiko angeht, arbeitslos zu werden“, sagt IW-Chef Michael Hüther.
Auch die Kaufkraft und das Armutsrisiko unterscheiden sich nicht nur zwischen Ost- und Westdeutschland. Es gibt laut Hüther vielmehr starke Unterschiede innerhalb der Regionen, etwa zwischen Stadt und Land. „Mit den gleichen Argumenten von damals könnte man heute auch Regionen in Westdeutschland bei der Rentenberechnung hochstufen.“ Innerhalb des Westens unterscheidet sich das Lohnniveau nach Regionen teils erheblich.
Tarifniveau Ost im Vergleich zum Westen zugenommen
So war 2013 etwa das höchste durchschnittliche Bruttolohnniveau in Wolfsburg zu finden, in Niedersachsen fand sich aber auch der bundesweit siebtniedrigste Wert in der Stadt Delmenhorst. Berlin liegt auf Platz 121 der 402 Städte und Landkreise. Am geringsten war das Lohnniveau im Landkreis Havelland in Brandenburg. Aber, so die Forscher, das Tarifniveau Ost habe im Bezug auf den Westen zugenommen und liege bei 97,4 Prozent.
Warum gibt es überhaupt diesen Streit um die Rente? Die deutsche Rentenversicherung beruht eigentlich auf dem Prinzip, dass im selben Jahr erzielte identische Einkommen von Arbeitnehmern zu gleichen Rentenansprüchen führen. Nach der Wiedervereinigung 1990 hat man dieses Prinzip jedoch durchbrochen.
Schwierige Berechnung
Der Rentenwert, ein Faktor zur Rentenberechnung, beträgt aktuell im Westen 30,45 Euro. Im Osten sind es 28,66 Euro oder 94,1 Prozent des West-Werts. In der öffentlichen Diskussion geht es meist um diesen niedrigeren Rentenwert im Osten. Tatsächlich unterscheidet sich das Rentenrecht in Ost und West aber noch in einem anderen Punkt: Weil ostdeutsche Löhne lange Zeit niedriger waren, wurden sie bei der Berechnung der Rentenpunkte extra aufgewertet. Das gilt noch immer: Ein ostdeutscher Arbeitnehmer bekommt bei gleich hohem Einkommen eine höhere Rentenanwartschaft als ein Kollege im Westen.
Ein Beispiel des IW: Ein nach dem Tarifsystem des öffentlichen Dienstes bezahlter Erzieher erhielt 2015 in der höchsten Entgeltstufe ein Bruttogehalt von 3289 Euro im Monat. Arbeitete er in Köln, betrug seine daraus erzielte Rentenanwartschaft für dieses Jahr 32,94 Euro. War er hingegen in Dresden beschäftigt, lag die erworbene Rentenanwartschaft bei 36,49 Euro, also knapp elf Prozent höher.
Schutz für bestehende Renten
Klare Gewinner einer Angleichung wären die vier Millionen Ostdeutschen, die schon in Rente sind. Ihre Altersbezüge würden in den Jahren bis 2020 kräftig steigen. Richtig ist aber auch: Arbeitnehmer in Ostdeutschland würden schlechter gestellt als heute. Ihre Löhne würden für die Rentenberechnung nicht mehr aufgewertet.
Dieser Fakt wird von vielen Experten kritisiert. Für IW-Chef Hüther wäre der Königsweg eine „aufwandsneutrale Angleichung des Rentenrechts“. Heißt, es soll einen Schutz für die bestehenden Renten geben. Und künftig ein einheitliches Recht für neu erworbene Ansprüche. Eine „exklusive Rentenerhöhung“ für Ost-Rentner lehnt er ab.
Rentenfrage stellt Koalition vor schwierige Entscheidung
Was wird nun kommen? Nahles bekräftigte am Donnerstag bei den Haushaltsberatungen im Bundestag ihr Vorhaben: „Ich warte noch auf die Meinungsbildung der Union.“ CDU-Experte Karl Schiewerling vom Koalitionspartner entgegnete, die Unionsfraktion ringe um den richtigen Weg. „Irgendwann wird’s zum Gesetzentwurf kommen.“ Die CDU-Vorsitzende Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte jüngst prophezeit, der Koalition stünden in der Rentenfrage schwierige Entscheidungen bevor. Das Ziel der vollständigen Angleichung sei aber im Koalitionsvertrag vereinbart.
Ob vor der Bundestagswahl im nächsten Jahr allerdings – das bleibt fraglich.