Berlin. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel will Fahrverbote im allgemeinen Strafrecht verankern. Damit ist die Sanktion so gut wie beschlossen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) drängt darauf, Fahrverbote als neue eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einzuführen. Im CDU-Präsidium bemerkte sie am Montag nach Teilnehmerangaben: „Das ist ja schön, dass die SPD mal wieder in den Koalitionsvertrag reingeschaut hat.“ Jetzt solle Justizminister Heiko Maas (SPD) das gemeinsame Vorhaben der Koalitionsparteien auch zügig umsetzen, forderte die Kanzlerin. Damit ist klar: Die neue Sanktion ist politisch beschlossene Sache. Zumal der Justizminister bereits Ende Mai einen Referentenentwurf vorgelegt und ihn im Juni den Ländern zugestellt hat.

Sein Ministerium bekräftigte gegenüber unserer Redaktion, Maas werde das Gesetz „noch in diesem Jahr“ auf den Weg bringen. Seine Initiative sieht außerdem vor, die Höchstdauer eines Fahrverbots von derzeit drei auf sechs Monate zu erhöhen.

Neue Strafe würde auch für Steuerhinterzieher gelten

Fahrverbote als Strafe verhängen die Gerichte bisher bei Verkehrs- und Drogendelikten, zum Beispiel für viel zu schnelles Fahren. Der Justizminister will diese Einschränkung aufgeben und es den Richtern überlassen, ob und wo ein Fahrverbot als Strafe sinnvoll sei, „insbesondere im Bereich der unteren bis mittleren Kriminalität“, wie es in seinem Gesetzentwurf heißt, der dieser Redaktion vorliegt.

Danach müssten künftig auch all jene mit dieser Art Strafe rechnen, die etwa Steuern hinterziehen oder keinen Unterhalt für ihre Kinder zahlen. Die Debatte darüber ist alt und reicht etwa bis zum Deutschen Juristentag im Jahr 1992 zurück. Auch im Bundesrat liegen Initiativen von drei Ländern mit fertigen Gesetzentwürfen vor.

Fahrverbot statt Haft- oder Geldstrafe

Der Führerscheinentzug kommt vor allem bei zwei Fallkonstruktionen in Betracht. Erstens als Alternative für kurze Haftstrafen: Durch die Kombination mit einer Geldstrafe könne es das Verhängen einer an sich angezeigten Freiheitsstrafe ersetzen, heißt es in der Begründung des Gesetzes. Zweitens: Anstelle von Geldstrafen, wenn der Verurteilte wohlhabend ist und die Sanktion bei ihm keine abschreckende Wirkung erzielt. Im Einzelfall entscheide darüber das jeweilige Gericht. Die Strafe liegt immer und allein im Ermessen des Richters. Im Gesetzentwurf heißt es, der Entzug des Führerscheins solle den Gerichten „ein zusätzliches Mittel an die Hand geben, zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf die Täter einzuwirken“.

Schon im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD erklärt, es gehe um eine Alternative für Sanktionen bei Personen, für die eine Geldstrafe kein „fühlbares Übel darstellt“. Tatsächlich könnte ein Fahrverbot eine empfindliche Strafe sein, weil es die Mobilität einschränkt und die Freude am Fahren verdirbt.

Union stichelt gegen SPD-Vorstoß

Zuletzt hatten sich neben Maas auch Familienministerin Manuela Schwesig und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (beide SPD) dafür ausgesprochen – insbesondere als Strafe für Väter, die ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen.

Gabriel sprach nicht zuletzt aus eigener Erfahrung. „Auch mein Vater hat sich geweigert, meiner Mutter Unterhalt zu zahlen – für meine Schwester und für mich. Das war ein beständiger Kampf, der meine Mutter bis an die Grenzen ihrer Kraft gebracht hat“, erzählte Gabriel der „Bild“-Zeitung.

Die SPD hat daraufhin dem Koalitionspartner die Schau gestohlen. „Maas kommt wie Kai aus der Kiste“, bemerkte pikiert einer der Redner im CDU-Vorstand. Der Justizminister habe drei Jahre gebraucht, „um in die Gänge zu kommen“ und diese Unions-Forderung umzusetzen, bemerkte CDU-Generalsekretär Tauber. Auch Merkel griff mit ihren ironischen Bemerkungen über den Koalitionspartner diese Stimmung auf.