Berlin. Mit einem umfassenden Forderungskatalog will die Union für mehr Sicherheit sorgen. So manches dürfte in der Koalition für Ärger sorgen.
Die Innenminister von CDU und CSU wollen in der kommenden Woche in Berlin über die Konsequenzen aus den jüngsten Terroranschlägen beraten. In einem Entwurf für eine sogenannte Berliner Erklärung sind 27 Forderungen zur Verbesserung der inneren Sicherheit aufgelistet. Die Kernpunkte:
• ABSCHIED VOM DOPPELPASS: Die von einer rot-grünen Regierung eingeführte doppelte Staatsbürgerschaft soll abgeschafft werden. Sie sei ein „großes Integrationshindernis“, heißt es in dem Papier. „Wir lehnen diese gespaltene Loyalität ab. Wer sich für die Politik ausländischer Regierungen engagieren will, dem legen wir nahe, Deutschland zu verlassen.“ Die SPD hat bereits Widerstand angekündigt.
• BURKA-VERBOT: Vollverschleierung soll verboten werden, Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
• MEHR POLIZEI: Bis 2020 sollen Bund und Länder 15.000 zusätzliche Polizisten einstellen. Die Polizisten sollen zudem landesweit besser bewaffnet und technisch ausgerüstet werden, etwa mit „Langwaffen“ (Gewehre) oder „Bodycams“ (am Körper befestigte Mini-Kameras).
• VIDEOÜBERWACHUNG: Gefährdete öffentliche Plätze, Verkehrsknotenpunkte und der öffentliche Nahverkehr sollen mit Kameras überwacht werden.
• NEUER EU-KOMMISSAR: Er soll sich um „irreguläre Migration, Schleusungskriminalität, Rückführung“ kümmern.
• SCHNELLERE ABSCHIEBUNGEN: Dafür soll mehr Personal bei Polizei und Ausländerbehörden eingestellt werden.
• EXTREMISMUSKLAUSEL: Organisationen, die mit Extremisten zusammenarbeiten, sollen nicht mehr staatlich gefördert werden.
• MOSCHEEN: Die Finanzierung von Moscheen durch extremistische Organisationen soll verboten werden. Sogenannte Hassprediger, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, sollen umgehend ausgewiesen werden.
• BUNDESWEHREINSATZ IM INLAND: Die Unions-Minister wollen die Bundeswehr bei großen Terroranschlägen zur Unterstützung der Polizei einsetzen können. Die Forderung nach einer rechtlichen Klarstellung im Grundgesetz findet sich in dem Papier aber nur in Klammern. Hier scheint noch keine Einigkeit zu bestehen. (dpa)