Berlin. Der Bund will die Hilfe an die Kommunen nicht erhöhen. Das kritisieren die Länder. Die Regierung argumentiert mit sinkenden Zahlen.
Wenn sich die Ministerpräsidentenkonferenz am Freitag mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) trifft, steht nur ein Thema auf dem Programm: Integration. Angesichts des von der Bundesregierung geplanten Integrationsgesetzes für Flüchtlinge wird es neben der praktischen Umsetzung vor allem darum gehen, wer die ehrgeizigen Pläne finanzieren wird.
Während die Länder auf eine paritätische Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingsausgaben setzen, zeigt sich die Regierung verhalten. Der Bund wolle seinen Zuschuss allenfalls um einen dreistelligen Millionenbetrag aufstocken, heißt es aus Regierungskreisen. So sei vorstellbar, dass der Anteil an flüchtlingsbezogenen Kosten der Unterkunft (KDU) erhöht werde, die jetzt zu einem Drittel vom Bund übernommen werden. Eine Komplettübernahme sei ausgeschlossen. Auch könnte die jährliche Abrechnung der Flüchtlingskosten vorgezogen werden.
Gesamtkosten von 17,5 Milliarden Euo
Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen in diesem Jahr mit 4,5 Milliarden Euro. Damit trage der Bund 25 bis 30 Prozent der von Ländern und Kommunen für 2016 erwarteten Gesamtkosten von 17,5 Milliarden Euro für Flüchtlinge, heißt es. Die Bundesregierung ist nicht bereit, die monatliche Pauschale von 670 Euro je Flüchtling, die längstens für sechs Monate im Laufe des Asylverfahrens bezahlt wird, aufzustocken. „Über die Summe sind wir nicht bereit, zu reden“, heißt es in Regierungskreisen. Variabel sei die Zahlung nur bei einer Veränderung der Flüchtlingszahlen und bei der Dauer der Asylverfahren. Beide seien derzeit jedoch rückläufig, wodurch die Ausgaben eher sinken.
Der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, Norbert Walter-Borjans (SPD) und sein bayerischer Amtskollege Markus Söder (CSU) hatten im Februar den Bund aufgefordert, den Finanzierungsanteil der Flüchtlingskosten „auf mindestens 50 Prozent der tatsächlichen Kosten“ aufzustocken.