Osnabrück/Luxemburg. Eine Obergrenze für Flüchtlinge? Die Forderung der CSU ist mit dem EU-Recht nicht vereinbar, sagt der EuGH-Präsident Koen Lenaerts.

Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Koen Lenaerts, hat starke rechtliche Bedenken gegen eine Flüchtlings-Obergrenze. „Man muss folgendes beachten: Immer wenn jemand asylberechtigt ist, hat er nach dem Unionsrecht das Anrecht darauf, als Flüchtling anerkannt zu werden“, sagte Lenaerts der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Das ist schwer vereinbar mit irgendeiner Zahl oder Obergrenze.“ Eine Obergrenze für die Aufnahme von Asylbewerbern wird vor allem von der CSU gefordert.

Lenaerts geht davon aus, dass die EU-Staaten die Flüchtlingskrise lösen werden: „Ich glaube, dass die derzeitigen Probleme überwindbar sind.“ Die EU werde daran nicht zerbrechen, sondern diese Krise meistern, wie sie schon zahlreiche Krisen zuvor gemeistert habe, sagte der Belgier, der dem Gerichtshof in Luxemburg seit dem vergangenen Oktober vorsteht.

EU muss nach Genfer Flüchtlingskonvention handeln

Der Jurist erinnerte daran, dass die EU immer strikt gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention handeln müsse. So müssten alle EU-Länder gemeinsame Mindest-Standards bei der Unterbringung von Flüchtlingen einhalten, solange sie den Asylantrag einer Person prüfen. (epd)