Paris. Der UN-Klimagipfel in Paris ist mit einem Erfolg zu Ende gegangen. 195 Staaten haben ein neues Abkommen gegen Erderwärmung beschlossen.
Historischer Durchbruch bei der UN-Klimakonferenz in Paris: Nach dramatischen Verhandlungen haben Vertreter von über 190 Staaten am Samstag dem ersten weltweit umfassenden Klimaschutzabkommen zugestimmt. „Die Pariser Vereinbarung für das Klima ist angenommen“, sagte der Konferenzleiter und französische Außenminister Laurent Fabius unter dem Jubel der Delegierten.
Der „Vertrag von Paris“ schreibt völkerrechtlich verbindlich das Ziel fest, die durch Treibhausgase verursachte Erderwärmung auf weit unter zwei Grad zu begrenzen. Die Staatengemeinschaft will sogar versuchen, bei 1,5 Grad zu landen. Industriestaaten wollen ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar für Klima-Hilfen in armen Ländern zur Verfügung zu stellen. Schwellenländer wie China und Indien setzten jedoch durch, dass ihre finanzielle Beteiligung freiwillig bleibt.
„Paris ist nicht das Ende, sondern der Anfang eines langen Weges, auf den die Weltgemeinschaft sich geeinigt hat“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, „Wir haben hier zusammen Geschichte geschrieben. Der Abstimmung im Plenum waren dramatische Verhandlungen vorausgegangen. Der Streit ums Geld und um den Ausstieg aus den fossilen Energien zwang den Gipfel in die Verlängerung. Das sind die wichtigsten Punkte des Weltklimavertrags.
Klimaziele
Die Länder sollen sich laut Entwurf darauf einigen, die Klimaerwärmung auf „deutlich unter zwei Grad“ zu begrenzen und „Anstrengungen“ zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu limitieren. Das ist mehr, als viele Beobachter vor der Konferenz erwartet hatten.
Hart gefeilscht wurde um die Formulierungen des Pfades, wie die Staatengemeinschaft ihr langfristiges Ziel erreichen soll, um die Erwärmung auf unter zwei Grad und möglichst 1,5 Grad zu begrenzen. Die Länder sollen „so schnell wie möglich“ den Scheitelpunkt des Emissionsausstoßes erreichen, „wobei es für die Entwicklungsländer länger dauern könnte.“ Danach müsse es in Übereinstimmung mit den besten wissenschaftlichen Erkenntnissen eine schnelle Verringerung der Emissionen geben, um in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts eine Balance zwischen den menschengemachten Emissionen und den mithilfe von Kohlenstoffspeichern erreichbaren Entzug von Treibhausgasen zu erreichen.“ Somit wäre es Ländern weiter erlaubt, fossile Energien zu nutzen, wenn die Emissionen an anderer Stelle wieder eingespart werden. Der Begriff „Dekarbonisierung“, mit dem der weltweite Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas gemeint ist, wurde gestrichen.
Ambition des Abkommens
Damit ist gemeint, wie die Einhaltung der von 186 Staaten abgegebenen Klimaziele überprüft und gegebenenfalls erhöht werden können. Was derzeit an Klimaschutzplänen vorliegt, würde laut Berechnungen lediglich ausreichen, um den Temperaturanstieg auf 2,7 Grad zu begrenzen. Alle fünf Jahre soll das Erreichte analysiert und gegebenenfalls nachgebessert werden. „Nach Möglichkeit“ sollen das nach diesem Mechanismus auch die Schwellenländer tun. Erstmals soll 2018 überprüft werden, ob die Staaten „auf Kurs“ liegen.
Differenzierung
Dieses Thema war eines der großen Knackpunkte der Konferenz. Damit ist die Frage gemeint, wer welche Verantwortlichkeit für den Klimaschutz übernehmen soll. In der „alten Welt“ der UN-Klimaverhandlungen mussten nur die Industriestaaten ihre Emissionen vermindern – waren sie es doch, die mit der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas in den vergangenen 200 Jahren Wohlstand erlangt, gleichzeitig aber auch den Klimawandel ausgelöst hatten. Inzwischen aber stoßen Schwellenländer wie China und Indien mehr Emissionen aus.
Im Vertragsentwurf findet sich die Differenzierung vor allem bei der Minderung von Treibhausgasen, wo nach „Leistungsfähigkeit“ und den „nationalen Umständen“ unterschieden wird. Wichtig war Entwicklungsländern, dass ihre Klimaschutzleistungen weiterhin „freiwillig“ sein sollen, oder nur dann „verbindlich“ sind, wenn dafür eine „ausreichende Finanzierung“ bereit gestellt werde. Auch bei der Finanzierung von Klimaschutz sowie bei der Berichterstattung und Rechenschaftslegung über die erreichten Leistungen werden Unterschiede gemacht.
Finanzierung
Dieses Thema hatte das größte Konfliktpotenzial. Bis 2020 haben die Industriestaaten zugesagt, jährlich 100 Milliarden Dollar aufzubringen, um arme Länder beim Klimaschutz und bei der Bewältigung der Folgen der Erderwärmung zu unterstützen. Im Abkommen wird die konkrete Summe nicht erwähnt. Absehbar ist, dass ab 2020 mehr Geld im benötigt wird. Im Jahr 2025 soll ein neues Finanzierungsziel festgesetzt werden. Ob sich auch Schwellenländer wie China oder reiche ölexportierende Länder beteiligen, bleibt offen. Sie können, müssen aber nicht, heißt es im Entwurf.
Einer der heiß umstrittenen Punkte der Verhandlungstage war auch der Aufbau einer Versicherung gegen unabwendbare Schäden und Verluste infolge des Klimawandels („Loss and Damage“). Vor allem die USA befürchteten, zukünftig zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet zu werden. Entwicklungsländer hatten sich erhofft, dass eine Haftung für bereits eintretende Schäden im Vertrag festgeschrieben würde. Damit konnten sie sich jedoch nicht durchsetzen.