10.000 Menschen feiern in Köln ein Fest gegen „Hogesa“
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Köln. 1000 „Hogesa“-Anhänger sind zur Kundgebung nach Köln gekommen. Zehnmal so viele protestierten gegen sie. Nicht alle waren friedlich.
In Köln haben am Sonntag mehr als 10.000 Menschen gegen eine Kundgebung der fremdenfeindlichen Gruppierung „Hooligans gegen Salafisten“ demonstriert. An der „Hogesa“-Versammlung selbst beteiligten sich etwa 1000 Teilnehmer. Die Polizei trennte beide Lager mit einem Großaufgebot voneinander. Beide Kundgebungen fanden auf verschiedenen Seiten des Bahnhofs Köln-Deutz statt.
Polizei setzte Wasserwerfer ein
Vereinzelt kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Hooligans und Gegendemonstranten aus dem linken Lager. Die Polizei setzte Wasserwerfer gegen linksautonome Demonstranten ein. Sie musste sie davon abhalten, Teilnehmer der „Hogesa“-Kundgebung zu attackieren. Die Polizei habe Menschen festgenommen und in Gewahrsam gebracht, sagte ein Polizeisprecher. Zahlen nannte er nicht.
Asyl-Glossar – die wichtigsten Begriffe
AUSREISE-AUFFORDERUNG:
geht Ausländern nach abgelehntem Asylantrag zu. Binnen einer bestimmten Frist muss er das Land verlassen. Die Ausländerbehörde überwacht die Einhaltung der Ausreisepflicht.
ABSCHIEBE-ANDROHUNG:
geht dem Abgelehnten zusammen mit der Ausreiseaufforderung zu. Ein Flüchtling kann dagegen Widerspruch einlegen – und unter Umständen eine Duldung erzwingen, etwa wegen Krankheit oder Lebensgefahr. Die Abschiebung wird dann ausgesetzt.
ABSCHIEBUNG:
erzwungene Ausreise. Reist ein abgelehnter Asylbewerber nicht freiwillig aus, wird er mit (polizeilichen) Zwangsmitteln außer Landes gebracht. Zuständig ist die Ausländerbehörde.
ABSCHIEBUNGS-ANORDNUNG:
wird ausgesprochen, wenn ein Geflüchteter über einen sicheren Drittstaat eingereist ist. Dann muss er dorthin zurück und dort den Asylantrag stellen – sofern der Staat den Asylbewerber übernimmt.
GEFÖRDERTE AUSREISE:
finanzielle Unterstützung mit Förderprogrammen. REAG (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany) zahlt freiwilligen Rückkehrern Bahn-/Flugtickets, Benzin und Reisebeihilfen. GARP (Government Assisted Repatriation Programme) zahlt Starthilfen für einen Neuanfang in der Heimat, sofern es ein Drittstaat ist, aus dem viele Flüchtlinge kommen.
DULDUNG:
Die Duldung ist eine "Aussetzung der Abschiebung" ausreisepflichtiger Ausländer. Gründe für eine befristete Duldung können Krankheit, Schwangerschaft, kleine Kinder oder fehlende Papiere sein. Nach 15 Monaten hat ein Geduldeter das Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis – sofern er seine Abschiebung nicht selbst mutwillig verzögert hat.
AUFENTHALTSERLAUBNIS:
Drittstaatsangehörige (Menschen aus Nicht-EU-Ländern) brauchen mindestens eine Aufenthaltserlaubnis. Sie ist befristet und zweckgebunden (Arbeit, Ausbildung, Familie, humanitäre/politische Gründe). Allerdings beinhaltet sie meist keine Erwerbsberechtigung.
NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS:
unbefristeter Aufenthaltstitel inklusive Arbeitserlaubnis. Voraussetzung in der Regel: Sprachkenntnisse, eigenes Einkommen, fünf Jahre legal in Deutschland, keine Vorstrafen. Dieser Aufenthaltstitel wird aber nach zu langem Auslandsaufenthalt (mehrere Monate) aberkannt.
DAUERAUFENTHALT:
unbefristeter Aufenthaltstitel inklusive Arbeitserlaubnis – anders als bei der Niederlassungserlaubnis dürfen Ausländer aber länger in anderen EU-Staaten leben. Der Titel wird dann erst nach mehreren Jahren aberkannt.
GENFER FLÜCHTLINGS-KONVENTION:
Die Genfer Konvention legt seit einem UN-Sondergipfel 1951 fest, wer international als Flüchtling anerkannt wird. Darunter fallen Ausländer, die in ihrer Heimat wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Gesinnung oder sozialen Zugehörigkeit verfolgt werden. Armut, Krieg und Katastrophen gehören nicht dazu.
SUBSIDIÄRER SCHUTZ:
Subsidiärer Schutz wird gegebenfalls gewährt, wenn ein Flüchtling nicht unter die Genfer Konvention fällt. Anerkannte Gründe können Naturkatastrophen, Krieg oder Terror sein.
SICHERER HERKUNFTSSTAAT:
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien. So steht's im §29 Asylverfahrensgesetz. Sichere Herkunftländer sind Staaten, in denen weder politische Verfolgung noch unmenschliche Bestrafung oder Behandlung stattfinden. Für den Balkan sehen das viele Kritiker wegen der Situation für Sinti und Roma anders.
SICHERER DRITTSTAAT:
Alle EU-Länder, Norwegen, Schweiz – also alle Nachbarländer Deutschlands. Ist ein Flüchtling durch einen sicheren Drittstaat eingereist, bekommt er eigentlich kein Asyl: Laut Dublin-III-Abkommen wäre der erste sichere Drittstaat für das Verfahren zuständig, das der Geflüchtete betreten hat.
FLUGHAFEN-VERFAHREN:
Asylverfahren vor der Einreise im Transitbereich des Flughafens. Das Verfahren gilt für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten und Flüchtlinge ohne Ausweis. Es wird nur in Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt und München angewendet, weil es nur dort Unterbringungsmöglichkeiten gibt.
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Zu der Gegenkundgebung waren mehr als 10.000 Menschen aus dem bürgerlichen Lager gezogen, schätzen Beobachter. Die Stimmung war dort entspannt und friedlich. Sie zeigten Banner, auf denen „Kein Mensch ist illegal“ oder „Refugees welcome“ geschrieben stand. Unter dem Motto „Schützt Flüchtlinge und Menschenwürde“ hatte ein Bündnis aus mehr als 50 Gruppen und Vereinen einen „Anti-Hogesa-Aktionstag“ mit Kulturprogramm und Kundgebungen organisiert.
Polizei kontrollierte die „Hogesa“-Teilnehmer
Die Teilnehmer der „Hogesa“-Kundgebung hatten sich zeitgleich auf der anderen Seite des Bahnhofs versammelt. Der Platz war von der Polizei abgeriegelt worden. Teilnehmer durften den Versammlungsplatz erst nach eingehenden Kontrollen durch Polizisten betreten. In Zelten durchsuchten Beamten die Demonstranten nach Waffen, Feuerwerkskörpern und Alkohol. Der Kölner Pegida-Ableger Kögida sagte eine angekündigte Kundgebung ab und schloss sich der „Hogesa“-Aktion an.
Im vergangenen Oktober hatte es bei einer ersten „Hogesa“-Demonstration schwere Krawalle gegeben. Dabei waren rund 50 Polizisten verletzt worden. Deshalb durften die „Hogesa“-Teilnehmer diesmal nicht durch die Kölner Innenstadt ziehen. Die Kundgebung war vom selben Veranstalter angemeldet worden - diesmal unter dem Titel „Köln 2.0 – friedlich und gewaltfrei gegen islamistischen Extremismus“. (dpa)
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