Berlin. Verteidigungsministerin von der Leyen sieht das Vertrauen der Union in Kanzlerin Merkel wegen ihrer Flüchtlingspolitik nicht als erschüttert an.

Im Unionstreit um den richtigen Kurs in der Flüchtlingskrise hat Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen die Haltung von Bundeskanzlerin Angela Merkel verteidigt. „Bei aller verständlichen Unruhe angesichts der nie da gewesenen Lage weiß die Basis der Union sehr genau, dass niemand Deutschland und Europa besser durch diese schwere Zeit steuern kann als die Kanzlerin“, sagte die stellvertretende CDU-Vorsitzende den Zeitungen der FUNKE Mediengruppe. Es sei die Regierung Merkel gewesen, die „in Rekordzeit das Asylrecht reformiert und Abschiebungen erleichtert hat“. Weitere Schritte würden folgen.

Asyl-Glossar – die wichtigsten Begriffe

AUSREISE-AUFFORDERUNG:

geht Ausländern nach abgelehntem Asylantrag zu. Binnen einer bestimmten Frist muss er das Land verlassen. Die Ausländerbehörde überwacht die Einhaltung der Ausreisepflicht.

ABSCHIEBE-ANDROHUNG:

geht dem Abgelehnten zusammen mit der Ausreiseaufforderung zu. Ein Flüchtling kann dagegen Widerspruch einlegen – und unter Umständen eine Duldung erzwingen, etwa wegen Krankheit oder Lebensgefahr. Die Abschiebung wird dann ausgesetzt.

ABSCHIEBUNG:

erzwungene Ausreise. Reist ein abgelehnter Asylbewerber nicht freiwillig aus, wird er mit (polizeilichen) Zwangsmitteln außer Landes gebracht. Zuständig ist die Ausländerbehörde.

ABSCHIEBUNGS-ANORDNUNG:

wird ausgesprochen, wenn ein Geflüchteter über einen sicheren Drittstaat eingereist ist. Dann muss er dorthin zurück und dort den Asylantrag stellen – sofern der Staat den Asylbewerber übernimmt.

GEFÖRDERTE AUSREISE:

finanzielle Unterstützung mit Förderprogrammen. REAG (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany) zahlt freiwilligen Rückkehrern Bahn-/Flugtickets, Benzin und Reisebeihilfen. GARP (Government Assisted Repatriation Programme) zahlt Starthilfen für einen Neuanfang in der Heimat, sofern es ein Drittstaat ist, aus dem viele Flüchtlinge kommen.

DULDUNG:

Die Duldung ist eine "Aussetzung der Abschiebung" ausreisepflichtiger Ausländer. Gründe für eine befristete Duldung können Krankheit, Schwangerschaft, kleine Kinder oder fehlende Papiere sein. Nach 15 Monaten hat ein Geduldeter das Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis – sofern er seine Abschiebung nicht selbst mutwillig verzögert hat.

AUFENTHALTSERLAUBNIS:

Drittstaatsangehörige (Menschen aus Nicht-EU-Ländern) brauchen mindestens eine Aufenthaltserlaubnis. Sie ist befristet und zweckgebunden (Arbeit, Ausbildung, Familie, humanitäre/politische Gründe). Allerdings beinhaltet sie meist keine Erwerbsberechtigung.

NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS:

unbefristeter Aufenthaltstitel inklusive Arbeitserlaubnis. Voraussetzung in der Regel: Sprachkenntnisse, eigenes Einkommen, fünf Jahre legal in Deutschland, keine Vorstrafen. Dieser Aufenthaltstitel wird aber nach zu langem Auslandsaufenthalt (mehrere Monate) aberkannt.

DAUERAUFENTHALT:

unbefristeter Aufenthaltstitel inklusive Arbeitserlaubnis – anders als bei der Niederlassungserlaubnis dürfen Ausländer aber länger in anderen EU-Staaten leben. Der Titel wird dann erst nach mehreren Jahren aberkannt.

GENFER FLÜCHTLINGS-KONVENTION:

Die Genfer Konvention legt seit einem UN-Sondergipfel 1951 fest, wer international als Flüchtling anerkannt wird. Darunter fallen Ausländer, die in ihrer Heimat wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Gesinnung oder sozialen Zugehörigkeit verfolgt werden. Armut, Krieg und Katastrophen gehören nicht dazu.

SUBSIDIÄRER SCHUTZ:

Subsidiärer Schutz wird gegebenfalls gewährt, wenn ein Flüchtling nicht unter die Genfer Konvention fällt. Anerkannte Gründe können Naturkatastrophen, Krieg oder Terror sein.

SICHERER HERKUNFTSSTAAT:

Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien. So steht's im §29 Asylverfahrensgesetz. Sichere Herkunftländer sind Staaten, in denen weder politische Verfolgung noch unmenschliche Bestrafung oder Behandlung stattfinden. Für den Balkan sehen das viele Kritiker wegen der Situation für Sinti und Roma anders.

SICHERER DRITTSTAAT:

Alle EU-Länder, Norwegen, Schweiz – also alle Nachbarländer Deutschlands. Ist ein Flüchtling durch einen sicheren Drittstaat eingereist, bekommt er eigentlich kein Asyl: Laut Dublin-III-Abkommen wäre der erste sichere Drittstaat für das Verfahren zuständig, das der Geflüchtete betreten hat.

FLUGHAFEN-VERFAHREN:

Asylverfahren vor der Einreise im Transitbereich des Flughafens. Das Verfahren gilt für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten und Flüchtlinge ohne Ausweis. Es wird nur in Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt und München angewendet, weil es nur dort Unterbringungsmöglichkeiten gibt.

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Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sehe die CDU vor einer Zerreißprobe. In der jüngsten Sitzung des CDU-Präsidiums habe Schäuble darauf hingewiesen, dass die Stimmung der Mitglieder in der Flüchtlingsfrage "dramatisch" schlecht sei. CSU-Chef Horst Seehofer verlangte eine Kurskorrektur in der Asylpolitik. Andernfalls sei die politische Zukunft der Union in Gefahr. "Wenn die Asylpolitik nicht korrigiert wird, dann geht das an die Existenz von CDU und CSU", sagte er.

Rückendeckung auch von Juncker

Von der Leyen entgegnete, es gebe „leider keine einfache Lösung für diese Krise“. Die Kanzlerin habe das früh erkannt und arbeite „mit all ihrer Beharrlichkeit und ihrem internationalem Gewicht daran, die Probleme Schritt für Schritt in den Griff zu bekommen“, so die Ministerin. „in den Krisengebieten selbst, an den EU- Außengrenzen, in Brüssel und bei der Wiederherstellung geordneter Verhältnisse im Inland.“

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Rückendeckung hatte Merkel auch von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker bekommen. Er schätze sehr, dass sich die Kanzlerin „nicht von Meinungsumfragen von ihrem Kurs abbringen“ lasse, sagte er den FUNKE Zeitungen. „Denn hier geht es nicht um kurzfristige Popularität, sondern um die Substanz dessen, was Politik ausmacht.“

Merkel hat "ausreichend langen Atem und Tatkraft"

Juncker betonte: „Wir müssen uns daran messen lassen, ob wir es mit unseren Werten ernst meinen, und ob das Grundrecht auf Schutz vor Verfolgung und Krieg das Papier wert ist, auf dem es steht. Wir Europäer müssen zeigen, dass wir unser Versprechen von gemeinsamer Verantwortung und Solidarität einlösen.“

Der Kommissionspräsident erinnerte an den Satz der Kanzlerin, Deutschland schaffe das. „Für Gesamteuropa gilt: Wir müssen das schaffen!“, bekräftigte Juncker. „Ich bin deshalb froh, dass ich mit der Bundeskanzlerin eine Verbündete habe, die über einen ausreichend langen Atem und die Tatkraft verfügt, sich solchen Herausforderungen zu stellen.“ Er betonte: "Wenn wir das gemeinsam und richtig anpacken, gewinnen alle dabei."