Berlin. Das Bundeskabinett hat wie geplant ein umfangreiches Asyl-Gesetzespaket auf den Weg gebracht. Es soll helfen, Asylverfahren zu beschleunigen.

Als Reaktion auf die rasant wachsenden Flüchtlingszahlen hat das Bundeskabinett ein umfangreiches Paket mit Gesetzesänderungen im Asylrecht auf den Weg gebracht. Ziel ist, Asylverfahren zu beschleunigen, die Einrichtung neuer Flüchtlingsunterkünfte zu vereinfachen und abgelehnte Antragsteller schneller in ihre Heimat zurückzuschicken.

Vorgesehen ist unter anderem, drei weitere Balkan-Länder - Albanien, das Kosovo und Montenegro - als "sichere Herkunftsstaaten" einzustufen, um Asylbewerber von dort in kürzerer Zeit wieder heimzuschicken. In Erstaufnahmestellen sollen Flüchtlinge künftig "so weit wie möglich" Sachleistungen bekommen. Die Auszahlung von Geld soll nur einen Monat im Voraus möglich sein. In bestimmten Fällen sind auch Leistungskürzungen vorgesehen. Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive sollen Zugang zu Integrationskursen bekommen.

Kritik von Hilfsorganisationen

Hilfsorganisationen halten die Pläne der Bundesregierung für fragwürdig und in Teilen für menschenrechtswidrig.

Die Bundesregierung will die Gesetzespläne im beschleunigten Verfahren durch Bundestag und Bundesrat bringen. Das Parlament will schon am Donnerstag erstmals darüber beraten, die Länderkammer soll möglichst Mitte Oktober entscheiden, damit das Paket Anfang November in Kraft treten kann. (dpa)

Änderungen im Asylrecht - die wichtigsten Punkte:

Das Kabinett hat ein großes Bündel von Änderungen im Asylrecht beschlossen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Sichere Herkunftsländer

Albanien, das Kosovo und Montenegro werden nach drei anderen Balkan-Staaten als weitere "sichere Herkunftsländer" eingestuft, um Asylbewerber von dort schneller in ihre Heimat zurückzuschicken. Schutzsuchende aus diesen Ländern sollen bis zum Abschluss des Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben.

Sachleistungen statt Geld

Asylbewerber sollen insgesamt länger (bis zu sechs statt bis zu drei Monate) in den Erstaufnahmestellen wohnen und dort möglichst nur Sachleistungen bekommen. Geld soll künftig nur noch höchstens einen Monat im Voraus ausgezahlt werden.

Eingeschränkte Leistungen

Abgelehnte Asylbewerber, die ausreisen müssen, dieser Pflicht aber nicht fristgerecht nachkommen, bekommen nur noch eingeschränkte Leistungen.

Integrationskurse

Asylbewerber mit guten Aussichten auf ein Bleiberecht erhalten Zugang zu Integrationskursen.

Weniger Bürokratie

Der Abbau bürokratischer Hürden soll die Einrichtung neuer Asylunterkünfte erleichtern.

Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Der Bund schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Länder auf freiwilliger Basis eine Gesundheitskarte einführen können, mit der Asylbewerber direkt zum Arzt gehen können.

Ärzte als Helfer

Asylsuchende mit Arztausbildung können die Erlaubnis bekommen, bei der medizinischen Versorgung in Flüchtlingsunterkünften zu helfen.

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