Düsseldorf. . NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) kritisiert den vom Bund geplanten Kontroll- und Meldeaufwand im Rotlichtmilieu.
NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hat vor einer drastischen Ausweitung der illegalen Prostitution durch eine für 2016 geplante Gesetzesreform der Bundesregierung gewarnt. Wenn der im Frauenministerium von Manuela Schwesig (SPD) erarbeitete Referentenentwurf mit zahlreichen neuen Melde- und Kontrollpflichten im Rotlichtmilieu umgesetzt werde, würden Tausende Sexarbeiterinnen „in die Illegalität geschickt“, sagte Steffens.
Dieser Gesetzentwurf entferne sich „weit von seinem ursprünglichen Ziel, Menschen in der Sexarbeit besser zu schützen“. NRW will vielmehr große gewerbliche Betriebe und Bordells wirksamer überwacht sehen.
Kommunen können Auflagen nicht erfüllen
Das NRW-Gesundheitsministerium nimmt vor allem daran Anstoß, dass künftige jede sexuelle Dienstleistung bei den Kommunen amtlich angemeldet werden soll. Selbst Sex gegen „geldwerte Leistungen“ oder „Teilhabe an einem luxuriösen Lebensstil“ müsste erfasst werden.
Rund die Hälfte der schätzungsweise bis zu 45.000 Prostituierten in NRW bietet ihre Dienste in den eigenen vier Wänden an und zahlt formal als anderweitiges Gewerbe Steuern und Krankenversicherungsbeiträge, weshalb diese Frauen bislang keine weiteren Überprüfungen über sich ergehen lassen müssen.
Mit der Gesetzesreform müssten sich alle Prostituierten neuen Auflagen wie einer amtlichen „Eignungsprüfung“ für das horizontale Gewerbe oder einer regelmäßigen „Gesundheitsberatung“ unterziehen. Zudem soll eine gesetzliche Kondompflicht für Freier eingeführt werden. „Die Kommunen sind gar nicht in der Lage, die Kontrollauflagen zu erfüllen und die Informationsangebote in mehreren Sprachen vorzuhalten“, kritisierte Steffens. Die Kosten für die Gesetzesreform belaufen sich allein in NRW auf 3,4 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr.