Oberhausen. . Als die Warnung ungehört verhallt, greift ein Polizist zur Waffe und drückt ab: In Oberhausen hat ein Beamter am frühen Mittwochmorgen auf dem Polizeipräsidium einen Mann erschossen.
In Oberhausen hat ein Beamter am frühen Mittwochmorgen auf dem Polizeipräsidium einen 39-jährigen Mann erschossen, der zuvor mehrere Beamte mit einem Messer angegriffen haben soll. Zuvor habe der 39-Jährige einen 21-Jährigen auf der Wache mit mehreren Stichen verletzt. Es war bereits der zweite Vorfall dieser Art in wenigen Tagen: Erst am Samstag war in Bonn ein 23-Jähriger durch Schüsse aus einer Polizeiwaffe verletzt worden; er hatte zuvor in einem Flüchtlingsheim auf einen Mitbewohner eingestochen.
Wie ein Polizeisprecher sagte, waren die beiden Männer in Oberhausen im Vorraum der Wache in Streit geraten. Hinzu geeilte Beamte hätten den Angreifer mehrfach aufgefordert, das Messer niederzulegen, was dieser ignoriert habe. Stattdessen sei er auf die Polizisten losgegangen. Ein 29-Jähriger griff daraufhin zu seiner Dienstwaffe und schoss. Trotz der Wiederbelebungsversuche eines zufällig anwesenden Arztes starb der 39-Jährige wenig später.
Staatsanwalt prüft Rechtmäßigkeit
Wie immer, wenn ein Polizist Schüsse auf einen Menschen abgibt, überprüft nun die Staatsanwaltschaft, ob der Gebrauch der Waffe rechtmäßig war. Das Polizeigesetz setzt hier enge Grenzen: Nur aus Notwehr oder Nothilfe für andere darf die Dienstpistole zum Einsatz kommen. Nach Einschätzung des Innenministeriums setzen Polizisten in NRW ihre Waffen „sehr verantwortungsvoll“ ein.
Im vergangenen Jahr hätten Beamte trotz der Vielzahl an Einsätzen nur zwölfmal direkt auf Menschen schießen müssen, sagte ein Ministeriumssprecher dieser Redaktion. Zwei Menschen starben dabei. Wie in Oberhausen handelte es sich bei den Getöteten um Messerangreifer. Alle Schusswaffen-Einsätze seien nachbereitet und vom Staatsanwalt als zulässig bewertet worden.
Grundsätzlich sind Polizeiwachen durch Zugangsschleusen gesichert. Der Oberhausener Fall ereignete sich allerdings im Wartebereich vor der Tür, die nur von innen geöffnet werden kann. Personenkontrollen wie in Gerichten finden bei der Polizei normalerweise nicht statt. „Eine Durchsuchung wollen wir nicht“, sagte der Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Arnold Plickert, dieser Redaktion: „Der Bürger, der vielleicht kommt, um Hinweise zu geben, möchte nicht gern unter Generalverdacht stehen.“ Angriffe gegen Kollegen, so Plickert, kämen zum Glück auch nur selten vor. Die Hemmschwelle, Gewalt anzuwenden, sei allerdings gesunken.