München. .
Das neue, liberalere Arbeitsrecht in der katholischen Kirche wird zum 1. August nicht bundesweit umgesetzt, sondern nur in 23 der 27 Diözesen. Drei bayerische Bistümer scheren wegen inhaltlicher Bedenken aus und übernehmen die Lockerungen vorerst nicht: Die Bischöfe von Eichstätt, Regensburg und Passau haben Klärungs- und Beratungsbedarf. Auch das Erzbistum Berlin wendet die neuen Regeln noch nicht an. Das liegt aber daran, dass der künftige Erzbischof dort noch nicht im Amt ist.
Für die Kirchen gelten beim Arbeitsrecht besondere Bestimmungen. Nach einem im Frühjahr gefassten Mehrheitsbeschluss der Bischöfe greifen ab 1. August neue Regelungen: Eine Scheidung und eine erneute standesamtliche Heirat sind danach nur noch in Ausnahmefällen ein Kündigungsgrund. Auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare ist nicht mehr automatisch ein Hindernis für einen Job in einer Einrichtung unter kirchlicher Trägerschaft.