Berlin. .

In Deutschland stirbt mittlerweile jeder Vierte im Heim. Deshalb fordern Palliativexperten eine bessere Sterbebegleitung in Pflegeheimen. Zwar will die Bundesregierung Hospiz- und Palliativversorgung mit bis zu 200 Millionen Euro im Jahr stärken, Fachleute fürchten aber, dass die Hilfen bei vielen Bedürftigen nicht ankommen: „Sterben im Pflegeheim darf kein Sterben zweiter Klasse sein“, erklärte Benno Bolze, Geschäftsführer des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands (DHPV) gestern in Berlin.

Ärzte lehnen den Vorschlag ab

Kein Altenheim komme von sich aus auf die Idee, professionelle Palliativteams zu rufen, kritisiert auch Ulrich Grabenhorst, Palliativarzt mit langjähriger Praxiserfahrung. Das neue Palliativgesetz, das im Herbst verabschiedet werden soll, schreibt den Heimen zwar vor, ihre Bewohner ausführlich zu Fragen des Lebensendes zu beraten – bislang fehlten jedoch Konzepte, damit die Leistungen die Betroffenen auch erreichten.

Was brauchen Schwerkranke am Lebensende? Die Politik antwortet mit zwei Gesetzesinitiativen: Mehr Geld für Hospize und Palliativdienste – und neue Regeln für die Sterbehilfe. Im Bundestag gibt es dazu vier Vorschläge. Sie reichen vom Verbot jeglicher Sterbehilfe über ein Verbot der organisierten Sterbehilfe bis zur Erlaubnis für Ärzte, ihren Patienten beim Suizid zu helfen.

„Es geht ausschließlich um Fälle, wo die Palliativmedizin an ihre Grenzen stößt“, sagt Peter Hintze. Der CDU-Politiker setzt sich mit den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach und Carola Reimann für eine Regelung ein, die ärztlichen Sterbehelfern Rechtssicherheit schaffen soll – und die umstrittenen Sterbehilfevereine auf diese Weise überflüssig machen will. „Wir entziehen ihnen die Geschäftsgrundlage: Niemand muss ins Ausland fahren, niemand muss sich an selbst ernannte Sterbehelfer wenden“, so Reimann gestern bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs in Berlin.

Es gebe „tausende Ärzte“, so Lauterbach, die bereit wären, Sterbehilfe zu leisten. Sie sollen, so der Vorschlag, künftig straffrei bleiben, wenn sie mehrere Grundsätze beachten: Der sterbewillige Patient muss volljährig und einwilligungsfähig sein und an einer tödlich verlaufenden, organischen Krankheit leiden. Beides muss durch einen zweiten Arzt bestätigt werden. Darüber hinaus muss der Patient umfassend über alle schmerztherapeutischen Mittel informiert sein. Die Initiatoren glauben sich damit auf der Seite der meisten Deutschen, die in Umfragen immer wieder ärztlich assistierten Suizid gutheißen: „Die Menschen wollen selbst bestimmen, wie sie sterben“, so Lauterbach.

Bei den Ärzten stößt der Vorschlag auf Ablehnung. Ärztepräsident Montgomery meint: Ärztliche Sterbehilfe sei mit dem Grundauftrag der Ärzte nicht vereinbar.