Düsseldorf. .
Der Bund der Steuerzahler kritisiert die „Luxus-Pensionen“ für Bürgermeister und Landräte. „Höhe und Zeitpunkt der Rente müssen auf den Prüfstand“, sagte der NRW-Finanzexperte Heiner Cloesges der WAZ. Wenn schon 45-Jährige beim Ausscheiden nach acht Jahren Amtszeit sofortige Pensionsansprüche von 35 Prozent ihrer Bezüge hätten, bestehe dringender Handlungsbedarf in NRW. Der Oberbürgermeister einer Stadt mit 100 000 bis 150 000 Einwohnern hat ein Grundgehalt von 9185 Euro im Monat.
Im Herbst werden in NRW 179 Bürgermeister und Landräte gewählt. Ausscheidende Bürgermeister sind aus Sicht des Steuerzahlerbundes aber finanziell meist zu gut abgefedert. Cloesges sprach sich für eine Änderung des NRW-Versorgungsgesetzes nach dem Vorbild der NRW-Abgeordnetendiäten aus. Der Landtag hatte die Pensionen der Abgeordneten gekürzt, dafür im Gegenzug die Gehälter angehoben und eine Pensionskasse eingeführt. Der Steuerzahlerbund bemängelte aber die unverändert hohe Altersversorgung der Minister und Ministerpräsidenten in NRW. Nach fünf Jahren Amtszeit können Minister mit 60 Jahren und rund 4200 Euro monatlich in Pension gehen. Nach acht Jahren gilt die Regelung ab 55 Jahren.