Berlin. . Menschen mit Behinderungen sollen einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Die Bundessozialministerin hat die Details dazu vorgestellt.

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Menschen mit Behinderungen sollen einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen: Nach Plänen von Sozialministerin Andrea Nahles können Betroffene künftig zwischen mehreren Alternativen zu den herkömmlichen Werkstätten wählen. Zudem soll es Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen geben: „Ich möchte, dass sich für Menschen mit Behinderung die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit lohnt“, so Nahles. In einer Rede vor Kommunalpolitikern stellte die SPD-Ministerin am Donnerstag erstmals Details des geplanten Bundesteilhabegesetzes vor.

„Beratung auf Augenhöhe“

Bislang müssen Betroffene einen Teil ihres Einkommens wieder abgeben, wenn sie staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Das soll sich durch die Reform der Eingliederungshilfe ändern: „Wer arbeitet und Einkommen erzielt, soll auch etwas davon haben“, sagte Nahles. Ebenfalls wichtig sei eine unabhängige Beratung „auf Augenhöhe“ – etwa durch andere Menschen mit Behinderung. Im Herbst will Nahles einen Gesetzentwurf vorlegen.

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Wer die Verbesserungen bezahlen soll, ist noch unklar: „Die direkte Kostenübernahme der Eingliederungshilfe durch den Bund ist erst einmal vom Tisch“, sagte Nahles. Ursprünglich wollte die Regierung den Kommunen mit fünf Milliarden Euro bei den Leistungen für Behinderte unter die Arme greifen – jetzt sollen Städte und Gemeinden auf anderem Weg entlastet werden.

Sie werde sich aber dafür einsetzen, so die Ministerin, dass bis zum Inkrafttreten des Teilhabegesetzes auch mit Bundesmitteln Spielräume für bessere Leistungen geschaffen würden.