Düsseldorf. Das “Turbo-Abitur“ ist in fast allen Bundesländern ein heiß umkämpftes Thema. In NRW hat die Schulministerin Schülern und Eltern Entlastungen versprochen. Jetzt sind sie beschlossen.

Der Weg ist frei für Entlastungen der Schüler am achtjährigen Gymnasium. Am Mittwoch stimmte der Schulausschuss des Düsseldorfer Landtags Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I zu.

Wie Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) mitteilte, soll die Verordnung - ebenso wie ein Erlass zur Organisation des Unterrichts - zum neuen Schuljahr in Kraft treten. Alle Gymnasien müssen die Vorgaben umsetzen. Eine Gesetzesänderung ist dafür nicht mehr erforderlich. Die rot-grüne Regierung will den verkürzten Bildungsgang entfrachten statt zu neun Jahren Gymnasium zurückzukehren. Künftig gelten folgende Änderungen:

HAUSAUFGABEN

  • Tage mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht sollen grundsätzlich hausaufgabenfrei sein.
  • Die Arbeitszeit für Hausaufgaben soll begrenzt werden: für die Klassen 5 bis 7 auf maximal 60 Minuten, für die Klassen 8 bis 10 auf 75 Minuten.
  • An Ganztagsschulen sollen Hausaufgaben künftig so integriert werden, dass möglichst keine schriftlichen Aufgaben mehr zu Hause erledigt werden müssen.

KLASSENARBEITEN

  • In der Sekundarstufe I dürfen künftig nicht mehr als zwei Klassenarbeiten in einer Woche geschrieben werden. Pro Tag darf nur noch eine Klassenarbeit geschrieben oder eine mündliche Leistungsprüfung in modernen Fremdsprachen abgenommen werden. An Tagen, an denen Klassenarbeiten geschrieben werden, sind schriftliche Tests in anderen Fächern nicht mehr zulässig.

NACHMITTAGSUNTERRICHT

  • In den Klassen 5 bis 7 ist verpflichtender Nachmittagsunterricht künftig grundsätzlich nur noch an höchstens einem Nachmittag, in den Klassen 8 und 9 an höchstens zwei Nachmittagen zulässig. Das gilt nicht für reguläre Ganztagsschulen.

FÄCHERBINDUNG

  • In Klasse 9 müssen derzeit alle natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Fächer unterrichtet werden, um eine Wahlentscheidung für die Oberstufe zu erleichtern. Diese Bindung wird aufgehoben.

ERGÄNZUNGSSTUNDEN

  • Sie dienen künftig ausschließlich der individuellen Förderung. 5 der insgesamt 12 Ergänzungsstunden sind nicht für alle verpflichtend.

NACHPRÜFUNGEN

  • Es wird die Möglichkeit eingeführt, nach Klasse 9 am Gymnasium eine Nachprüfung abzulegen, die einem Hauptschulabschluss gleichkommt. Bereits zum laufenden Schuljahr sind die Möglichkeiten für Nachprüfungen erweitert worden.

OBERSTUFE

  • Vorgesehen sind Vertiefungskurse zur individuellen Förderung, so dass auch hier Lernzeiten künftig stärker in den Unterricht integriert werden. (dpa/lnw)