Stuttgart. Sonderurlaub, Arbeitsrecht und Lohnfortzahlung: Längere Kita-Streiks stellen vor allem berufstätige Eltern vor große Herausforderungen.

Ab Ende nächster Woche müssen sich Eltern wahrscheinlich auf unbefristete Streiks in deutschen Kindertagesstätten einstellen. Die Tarifverhandlungen der Gewerkschaft Verdi waren am Montagabend gescheitert. Entscheiden sich mindestens drei Viertel der Mitglieder in der Urabstimmung für den Ausstand, bleiben viele Kitas geschlossen. Berufstätige Eltern stellt das vor die Frage: Kann ich an diesen Tagen zu Hause bleiben? Was sie beachten müssen, zeigt dieser Überblick:

Wann müssen Eltern ihrem Chef Bescheid geben?

Am besten so schnell wie möglich. Zeichnet sich ab, dass keine Oma, Nachbarin oder Freunde auf das Kind aufpassen können, sollten Arbeitnehmer ihren Vorgesetzten anrufen und erklären, warum sie nicht kommen können. Darauf weist der Arbeitsrechtler Andreas von Medem aus Stuttgart hin. In diesem Fall dürfen sie bei der Arbeit fehlen.

Kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben?

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Können Eltern wegen streikender Erzieher nicht am Arbeitsplatz erscheinen, müssen sie nicht mit einer Kündigung oder Abmahnung rechnen. Vor allem bei kleinen Kindern ist es nicht realistisch, dass diese für einen ganzen Tag alleine zu Hause bleiben können.

Was passiert mit dem Gehalt?

Eltern haben Anspruch auf Lohnfortzahlung für den Fehltag - vorausgesetzt, der Streik wird kurzfristig angekündigt. So steht es im Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er besagt, dass Arbeitnehmer diesen Anspruch behalten, wenn sie ohne eigenes Verschulden durch ein unvorhergesehenes Ereignis verhindert sind.

Kurzfristig wäre ein Streik beispielsweise, wenn an einem Freitag ein Streik für Dienstag angekündigt wird. Ziehen sich die Streiks aber über einen längeren Zeitraum hin, greift die Begründung "kurzfristig" laut von Medem nicht mehr. Verdi hatte außerdem angekündigt, Eltern frühzeitig über die Schließung zu informieren. (dpa)