Essen.. Wer im Lufthansa-Konzern Pilot werden will, muss sich vor der Flugausbildung einem mehrtägigen Einstellungstest stellen – mit psychologischem Teil.

Pilot Andreas Lubitz, der den Germanwings Flug 4U 9525 gegen eine Felswand steuerte, hatte seine Ausbildung an der Lufthansa Fliegerschule in Bremen absolviert. Wer im Lufthansa-Konzern Pilot werden will, muss sich vor der Flugausbildung einem mehrtägigen Einstellungstest stellen, in dem die Eignung für den Pilotenberuf festgestellt werden soll.

In dem vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) entwickelten Verfahren werden neben mathematischem und physikalisch-technischem Verständnis sowie fliegerischer Vorbildung auch Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit und Belastungsfähigkeit unter Stress geprüft. Werden diese Tests bestanden, folgen ausführliche Gespräche mit Spezialisten und Psychologen, wobei großer Wert auf die psychische Stabilität des Bewerbers gelegt wird. Nur rund fünf Prozent aller Bewerber bestehen den Test.

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Daneben muss sich der Pilotenanwärter einer ausführlichen flugmedizinischen Untersuchung un­terziehen, die zunächst jährlich und ab dem 41. Lebensjahr halbjährlich erneuert werden muss. Allerdings wird nur bei der Erstuntersuchung mit zahlreichen Fragen und Tests intensiv die psychische Eignung des Flugschülers untersucht.

„Einer der härtesten Tests der Welt“

Danach gibt es, unter Umständen bis zum Ende der Karriere, keine verpflichtenden medizinisch-psychologischen Tests mehr, wie der Sprecher der Pilotenvereinigung Cockpit, Jörg Handwerg, bestätigt. Er hält dies für ausreichend: „Bei der Einstellung gibt es einen der härtesten Aufnahmetests der Welt. Man kann ja nicht jeden Piloten vor jedem Umlauf zu einem psychologischen Gespräch schicken.“ Es liege in der Verantwortung des Piloten, sich medizinische Hilfe zu holen.

Es gibt aber noch eine weitere regelmäßige Überprüfung des Piloten. Zusätzlich zur gesundheitlichen Eignung wird jeder Pilotenanwärter und Pilot alle fünf Jahre einer so genannten Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterzogen. Hier wird durch Polizei und andere Behörden beleuchtet, „ob der Flugzeugführer im Sinne des Luftsicherheitsgesetzes die Gewähr dafür bietet, die ihm obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen und Sabotagen, jederzeit in vollem Umfang zu erfüllen“.

Im Fall von Andreas Lubitz haben indes alle Verfahren versagt. Einen hundertprozentigen Schutz bei Ausnahmefällen könne es nicht geben, so Jörg Handwerg.

Anmerkung der Redaktion: Wir haben uns nach eingehender, kontroverser Diskussion dazu entschlossen, das Bild des Co-Piloten zu zeigen und seinen vollen Namen zu nennen. Die zentrale Frage, die wir uns gemeinsam mit unseren Lesern stellen, war und ist: Wer ist zu einer solchen Tat fähig? Wir hatten und haben abzuwägen zwischen dem Recht der Familie des mutmaßlichen Täters, geschützt zu werden, und dem Recht der Öffentlichkeit, alle relevanten Informationen zu erhalten. In diesem Fall haben wir uns für eine umfassende Veröffentlichung in Wort und Bild entschieden. Angesichts des Ausmaßes der Tragödie sehen wir Andreas Lubitz als eine Person der Zeitgeschichte.