Juristisch steht die Abschiebung als logische Konsequenz am Ende eines abgelehnten Asylverfahrens. Weil sich aber hinter jeder Akte ein menschliches Schicksal verbirgt, kann das beklagte Vollzugsdefizit bei der „Aufenthaltsbeendigung“, wie es im Beamtendeutsch heißt, nicht überraschen.

Wenn Kirchen Asyl bieten und aufgebrachte Bürger ein Bleiberecht für junge Flüchtlingsfamilien einfordern, scheut sich die Politik vor Zwangsmaßnahmen.

Grundsätzlich sind die Bundesländer verantwortlich für Abschiebungen. Nicht nur die rot-grüne Koalition in NRW hat aus Angst vor einem Proteststurm auf Rückführungen im Winter verzichtet. Die Duldung nicht anerkannter Asylbewerber aus dem Kosovo birgt aber das Risiko, dass sich der Exodus vom Balkan noch verstärkt.

Das Asylrecht kann nur bei Verfolgung gelten

Deshalb führt an schnellen Verfahren mit anschließenden Abschiebungen als Ultima Ratio kein Weg vorbei. Auch wenn dies mit Blick auf die oft traurigen Einzelfälle nicht leicht fällt.

Das Asylrecht kann nur bei Verfolgung gelten: 90 Prozent der Bürgerkriegsflüchtlinge in Syrien und Irak werden anerkannt. Die sozialen Probleme im Kosovo muss Europa mit politischen Mitteln lösen.