Düsseldorf. .
Angesichts des Ärztemangels in strukturschwachen und ländlichen Regionen hat der NRW-Landtag die Abschaffung von „Fehlanreizen“ bei der Vergütung für Ärzte gefordert. „Durch die höheren Ärztehonorare aus der Privaten Krankenversicherung entsteht ein Sog in die strukturstarken Stadtteile mit einem hohen Anteil privat versicherter Patienten“, kritisierten SPD und Grüne in einem Entschließungsantrag. Deshalb gebe es ein deutlich wahrnehmbares Gefälle in der Ärztedichte zu Lasten der Stadtteile mit besonderen Problemlagen. Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) sieht den Trend, dass es junge Ärzte zunehmend in attraktive Regionen „mit schönem Ambiente“ zieht.
Durch mehr Teilzeitangebote, wohnortnahe Kitas und Schulen sollen Kommunen ein familiengerechtes Umfeld zur Anwerbung junger Hausärzte schaffen. Zwar ist die Zahl der ambulant tätigen Ärzte von 1995 bis 2013 von 23 000 auf 30 000 in NRW gestiegen. Trotzdem besteht auch in Südwestfalen massiver Ärztemangel. „Ältere Menschen, die auf einen Besuch zuhause oder im Pflegeheim angewiesen sind, finden oft keine Ärztin oder keinen Arzt mehr, der hierzu bereit ist“, kritisierten SPD und Grüne. Zudem scheide in den nächsten zehn Jahren aus Altersgründen jeder dritte Hausarzt aus dem Beruf aus.
Trotz des Ärztemangels in strukturschwachen und ländlichen Regionen gibt es in NRW weiter zu wenig Studienplätze. Für knapp 9000 Plätze im Wintersemester 2012/13 meldeten sich knapp 43 000 Bewerber. NRW will bis 2015 jährlich 200 zusätzliche Plätze für Medizinstudenten anbieten. Gleichzeitig sollen Fachkräfte aus dem Ausland angeworben werden. 2012 arbeiteten in NRW 7250 ausländische Ärzte – 2013 wanderten aber laut Bundesärztekammer bundesweit 3035 Ärzte aus.
Ruf nach ambulanter Versorgung in Kliniken
Der SPD-Abgeordnete Roland Adelmann sprach sich zur Beseitigung des Ärztemangels in einzelnen Regionen für eine ambulante Versorgung der Patienten in Kliniken aus. Zudem müsse der Bund die Möglichkeit schaffen, dass auch Ärzte in Pflegeheimen in benachbarten Ortsteilen tätig sein dürften. Ministerin Steffens forderte den Bund auf, eine gemeinsame Planung für die stationäre und ambulante Versorgung zu genehmigen.