Düsseldorf. .
Eigentlich dürfte das NRW-Handwerk keinen Grund zur Klage haben. Geschäftslage und Stimmung in diesem wichtigen Wirtschaftszweig mit 107 Milliarden Euro Gesamtumsatz sind historisch gut, die Aussichten für 2015 mit einem erwarteten Umsatzplus von einem Prozent nicht die schlechtesten.
Doch die Handwerker klagen über eine stark zugenommene „Aufzeichnungsbürokratie“. Seit 1. Januar müssen die mehr als 188.000 Betriebe Nachweise über den gezahlten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro führen, obwohl die Tariflöhne in den allermeisten Branchen weit darüber liegen. Ausgenommen von der Auszeichnungspflicht sind lediglich Mitarbeiter mit einem Monatsgehalt von über 4500 Euro, was jedoch kaum ein Angestellter in einem Handwerksbetrieb verdient.
„Ein völlig unnötiger bürokratischer Popanz“, schimpft Handwerkspräsident Andreas Ehlert. Hinzu kommen die NRW-spezifischen Vorschriften aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz. Bei öffentlichen Aufträgen muss nachgewiesen werden, dass die Mitarbeiter den „vergabespezifischen Mindestlohn“ von neuerdings 8,85 Euro erhalten. Da etwa 40 Prozent der NRW-Handwerker auch für öffentliche Stellen arbeiten, trifft sie diese Aufzeichnungspflicht, selbst wenn tariflich weit über zehn Euro gezahlt werden. Tariftreue- und Vergabegesetz abschaffen und die sonstigen Mindestlohn-Nachweise aufs Wesentliche beschränken - so lauteten am Dienstag die zentralen Forderung des NRW-Handwerkskammertages. tobi