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Die Gewaltbereitschaft gegenüber der Polizei nimmt zu, da gewinnt das Thema Eigensicherung für Streifenbeamte an Bedeutung. Nicht nur in den USA werden Körper-Kameras eingesetzt, um Angriffe auf Polizisten beweissicher zu dokumentieren oder Täter frühzeitig abzuschrecken.

Bevor die „Body-Cam“ in NRW angeschafft wird, müssen die rechtsstaatlichen Grundsätze abgesichert werden. Daten müssen automatisch nach einer bestimmten Frist gelöscht werden, Aufnahmen sind nur bei kritischen Einsätzen erlaubt, Schulter-Kameras dürfen nicht zur Kontrolle der Polizeibeamten missbraucht werden. Auch der Datenschutz muss gewahrt bleiben.

Mit der „Body-Cam“ ist aber keine Ausweitung der allgemeinen Videoüberwachung verbunden. NRW sollte den Pilotversuch in einigen Großstädten wagen. Gibt es weniger Übergriffe auf Polizeibeamte, stärkt das den Rechtsstaat.