Köln. .

Der Flüchtlingsrat NRW rechnet für das Jahr 2014 mit einer Steigerung der Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die in Nordrhein-Westfalen in Obhut genommen worden sind. So wurden beispielsweise in Aachen bis Anfang August schon 670 Jugendliche für eine Erstversorgung gezählt, während es im gesamten Jahr 2013 dort nur 127 Fälle gegeben hatte. Die Zahlen für das ganze Jahr liegen noch nicht vor. 2013 wurden in NRW 1519 unbegleitete Minderjährige in Obhut genommen.

Anspruch auf Schulbildung

Geflüchtete Kinder und Jugendliche kommen aus verschiedenen Gründen alleine in Deutschland an: Etwa weil sie schon im Heimatland ihre Eltern verloren haben oder weil sie auf der Flucht von ihrer Familie getrennt wurden. Und manche Familie kann nur einem Mitglied die teure Flucht ermöglichen: Losgeschickt werden dann die kräftigen, aber oftmals eben sehr jungen Männer, die die Strapazen der Flucht möglicherweise besser überstehen. Wenn die Kinder und Jugendlichen in Deutschland aufgegriffen werden, wird zunächst eine Altersfestsetzung gemacht, etwa weil die Geburtsurkunde der jungen Flüchtlinge fehlt. Dabei gehen die zuständigen Jugendämter unterschiedlich vor. Manchmal wird das Alter einfach geschätzt, manchmal gibt es eine Röntgenuntersuchung.

Die Flüchtlinge, die dann als minderjährig gelten, werden vom Jugendamt in Obhut genommen und genießen besonderen Schutz. Sie haben Anspruch auf einen Betreuer, der sich etwa um Behördenangelegenheiten kümmert. Die minderjährigen Flüchtlinge haben des Weiteren unter anderem Anspruch auf Unterkunft und Schulbildung.