Aachen. Vom Semesterticket sollen Studierende auf das Deutschland-Ticket aufstocken können. Start ist weiterhin der 1. Mai. Verkaufsstart am 3. April.
Das neue 49-Euro-Ticket soll es auch als Vorteilsvariante für Studierende geben. Das haben die Verkehrsminister von Bund und Ländern bei ihrer Sitzung am Donnerstag in Aachen beschlossen. Verabredet worden sei die Möglichkeit eines „Upgrade“ für Semestertickets, erklärte NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne).
Verkehrsminister: Übergangs-Angebot für Studierende
Start für das bundesweit geltende Deutschland-Ticket bleibt der 1. Mai. Der Verkauf beginnt am 3. April. Die solidarisch finanzierten Semestertickets wolle man kompatibel machen, damit auch Studierende von Beginn an einfach und günstig bundesweit unterwegs sein können, erklärte auch Saarlands Verkehrsministerin Petra Berg (SPD). Perspektivisch müsse ein bundesweit einheitliches Solidarticket „zu einem attraktiven Preis“ noch entwickelt werden, so Berg. Übergangsweise können Studierenden deshalb auf den Preis des Deutschland-Tickets aufstocken.
Trotz der langwierigen Verhandlungen im Vorfeld bleibt NRW-Verkehrsminister Krischer davon überzeugt, dass der ab Mai bundesweit geltende Tarif „den öffentlichen Verkehr revolutioniert, ihn günstig und einfach macht und eine Menge Menschen bewegen wird, in Zukunft den öffentlichen Verkehr zu nutzen“.
Minister kritisieren bisherige Maßnahmen für Klimaschutz im Verkehr
Der Bund hat den Ländern eine Milliarde Euro zugesagt, damit das neue Angebot keine allzu großen Löcher in die Kassen der lokalen Verkehrsunternehmen reißt. In Aachen wurde deutlich, dass am Ausgleich der Mindereinnahmen jedoch noch weiter gearbeitet werden muss. Finanzielle Risiken von Verkehrsunternehmen dürften nicht „vor Ort abgeladen werden“, warnte Saarlands Ministerin Berg.
Nach dem Willen von NRW-Ressortchef Krischer soll das 49-Euro-Ticket nur der Einstieg in die Mobilitätswende sein. Die bisherigen Maßnahmen reichten nicht aus. Man habe an die Bundesregierung appelliert, mehr zu unternehmen. Man wolle etwa künftig Kriterien entwickeln, um Kommunen mehr Handlungsfreiheit zu geben, in Eigenregie Tempo 30 in den Städten auszuweisen. Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht Tempo 30 auf Hauptstraßen bislang nur, wenn es sich nachweisbar um Gefahrenstellen handelt.