Essen/München. Vera Brühne ist 1962 zu lebenslanger Haft im Zuchthaus verurteilt worden. Im zweiten Teil gibt Stefan Wette die Argumente der Justiz wieder.
Die Essenerin und Bürgermeistertochter Vera Brühne ist am 4. Juni 1962 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft im Zuchthaus verurteilt worden. Brühne soll 1960 mit ihrem Liebhaber, Johann Ferbach, den Arzt Otto Praun und dessen Haushälterin, Elfriede Kloo, in Pöcking bei München ermordet haben. Aber es gab immer wieder Zweifel an der sie belastenden Indizienkette. Mit welchen Argumenten die Justiz Vera Brühne verurteilte, erzählt Gerichtsreporter Stefan Wette im zweiten Teil.
So können Sie unseren Podcast hören
Hier können Sie den Podcast „Der Gerichtsreporter“ kostenlos anhören. Außerdem finden Sie ihn bei vielen Podcast-Anbietern, zum Beispiel bei Spotify, Apple Podcasts, Deezer, Audio Now, oder YouTube. Einfach „Der Gerichtsreporter“ in die Suchmaske eingeben.
+++ Sonderfolgen und spannende Berichte finden Sie auch auf unserer neuen Seite „Akte NRW“. +++
Wenn Sie uns Kritik, Wünsche oder einfach nette Worte schicken wollen, schreiben Sie an: hallo@der-gerichtsreporter.de – wir freuen uns! Gerne können Sie auch einmal auf unserem Instagram-Kanal @der_gerichtsreporter vorbeischauen.