Gericht erlaubt Hunden, ohne Leine auf Waldwegen zu laufen
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Münster. Städte dürfen Hundehaltern nicht pauschal verbietern, ihre Vierbeiner ohne Leine auf Waldwegen laufen zu lassen. Ein Leinenzwang für Waldflächen ist demnach unzulässig, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Geklagt hatte eine Hundehalterin aus Haan gegen die Stadt Hilden.
Hunde dürfen auf Waldwegen auch ohne Leine laufen. Ein entsprechendes Urteil hat das Oberverwaltungsgericht in Münster gefällt und damit eine kommunale Anleinpflicht gestoppt. Eine Hundehalterin aus Haan hatte gegen die Stadt Hilden geklagt und in Berufung recht bekommen, wie das OVG mitteilte und einen Bericht der "Rheinischen Post" bestätigte. Demnach können Städte keinen Leinenzwang für Waldflächen erlassen.
Protest auf Pfoten
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Davon ausgenommen bleiben aber weiterhin Naturschutzgebiete, in denen Hunde grundsätzlich nicht frei laufen dürfen. Die einzige Möglichkeit für Städte, doch eine Anleinpflicht zu erlassen, besteht darin, die Flächen zum Erholungswald zu erklären. (dapd)
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