Montabaur/Hachenburg.. Drei Tage nach dem Fund eines toten Wolfs im Westerwald hat die Polizei den Schützen. Ein 71-jähriger Mann habe sich den Behörden gestellt, gab ein Sprecher der zuständigen Polizeidirektion in Montabaur am Dienstag bekannt. Noch wird untersucht, ob das tote Tier tatsächlich ein Wolf war.
Der Ende Februar im Westerwald entdeckte Wolf war ein Sensationsfund. Umso größer war der Schock, als das Tier am vergangenen Freitag erschossen aufgefunden worden war. Nun hat sich der mutmaßliche Schütze gestellt. Dies teilte die Polizei in Montabaur am Dienstag mit.
Es handelt sich um einen 71-jährigen Mann, der aus NRW kommt. Der Schütze ist der Pächter des Waldstücks,
in dem der Kadaver am Samstag von einem Spaziergänger gefunden worden war, wie
die Nachrichtenagentur dapd aus Kreisen des Landesjagdverbands erfuhr. Er habe sich am Montag bei der Kriminalinspektion Montabaur gemeldet und zu der Tat bekannt, teilte die Polizei mit. Am 21. April soll er mehrere Schüsse auf das Tier abgefeuert haben. Nähere Angaben zum Motiv und zur Person wurden am Dienstag noch nicht gemacht.
Ob es sich bei dem getöteten Tier tatsächlich um einen Wolf handelt, wird derzeit noch untersucht, teilte die Polizei mit.
Nabu rechnet mit bis zu fünf Jahren Haft
Der Abschuss des vermutlich einzigen Wolfes im Westerwald hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Erst am Dienstagmorgen hatte der Naturschutzbund (NABU) bekannt gegeben, wegen der Tötung des Tieres Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Koblenz gestellt zu haben. Zu dem Zeitpunkt noch gegen unbekannt.
Auch ein Tiernahrungshersteller aus Rheinland-Pfalz und der Verband deutscher Jäger können nun aufatmen: Sie hatten insgesamt 5.000 Euro Belohnung für die Ergreifung des Täters ausgesetzt. "Diese abscheuliche Tat macht uns alle betroffen und traurig", sagte der Geschäftsführer der Markus-Mühle GmbH, Markus Olberts, vor der Ergreifung des Täters.
Es war das erste gesichtete Exemplar im Westerwald seit dem Jahr 1879. "Angesichts dieser Prognose sollte eine absichtliche Tötung des ersten rheinland-pfälzischen Wolfes mit der gezielten Ausrottung der Art gleichgesetzt werden", forderte der Nabu. Da es sich bei dem Wolf um eine streng geschützte Tierart handele, drohe dem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Nach Angaben der Polizei prüft die Staatsanwaltschaft nun, ob die Tat überhaupt strafrechtliche Relevanz hat. (dapd/dae/WE)