Marl / Essen. .

Ein Goldjunge ist er, laut Anklage aber auch ein falscher Fuffziger. Denn der Marler soll im Internet bei Ebay Goldbarren verkauft haben, die es gar nicht gab. Bei 28 000 Euro soll der Gesamtschaden liegen, lautet der Vorwurf vor der XVI. Essener Strafkammer.

Relativ forsch soll er die Goldstücke ins Netz gesetzt haben. Offenbar setzte auch er auf die Inflationsangst der Deutschen, die lieber auf das Edelmetall setzen. Manchmal bot er auch elektronische Geräte an, wechselte seine Zugangsdaten, um seine Identität zu verschleiern. Für die Justiz ist der 27-Jährige kein unbeschriebenes Blatt. Zwei zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafen hat der Angeklagte schon bekommen. Und jetzt die nächste Serie.

War er es, war er’s nicht? Der Prozessbeobachter erfährt es am Freitag nicht. Zwar schien Richter Martin Hahnemann von einem Geständnis ausgegangen zu sein, schließlich hatte er keine Zeugen geladen. Doch ein Gespräch im Beratungszimmer mit allen Prozessbeteiligten über das mögliche Strafmaß scheiterte. Deshalb muss der Prozess neu angesetzt werden, Zeugen sind zu laden.

Ungewöhnlich: Hahnemann richtete nach dem Gespräch das Wort direkt an den Angeklagten. Er erinnerte daran, dass der Angeklagte einen Teil der Vorwürfe bei der Haftprüfung eingeräumt habe. Dann nannte er das Angebot der Kammer für ein Geständnis: Zweieinhalb Jahre Haft als Gesamtstrafe für vier Betrügereien und eine alte Strafe von 15 Monaten Haft. Außerdem noch einmal dreieinhalb Jahre Haft für zwölf weitere Fälle, die der Angeklagte kurz nach einem Urteil wegen Betrugs begonnen hatte. Insgesamt sechs Jahre Haft also, dafür werden weitere schwebende Verfahren eingestellt. Richter Hahnemann: „Dazu sagt uns ihr Anwalt, das sei ein halbes Jahr zu hoch und er werde es mit Ihnen nicht einmal besprechen.“ Verteidiger Burkhard Benecken reagiert nicht weiter darauf. Da setzt Hahnemann erneut an: „Herr Benecken, das war das letzte Gespräch, das ich mit Ihnen geführt habe. Jetzt ziehen wir das groß auf.“ Als „neben der Sache“ bezeichnete er Äußerungen von Benecken während der Beratung, sein Mandant habe doch niemanden umgebracht.