Essen. Er galt als Mann der Bank, als Vertrauensperson. Doch die 300 000 Euro, die die Kunden ihm gaben, landeten in seiner eigenen Tasche. Wegen 14-facher Untreue verurteilte das Amtsgericht ihn zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis.

Der Angeklagte selbst hatte im Prozess geschwiegen, nachdem Schöffenrichter Stefan Groß in einem frühen Verfahrensstadium nicht dem gewünschten Deal „Geständnis gegen Bewährung“ gefolgt war. Doch auch so reichten dem Gericht die Beweise, weil der 43 Jahre alte Hertener früh bei der Deutschen Bank gestanden hatte.

Bonus für Neukunden

Als freier Mitarbeiter kümmerte er sich für die Filialen Bredeney und Kettwig um solvente Kunden und deren Anlagewünsche. Fantasievoll war er, fälschte selbst und ohne Wissen der Bank am Computer Anlagemodelle, versprach einen Bonus für Neukunden und sammelte so Bargeld ein. Zur Kontrolle stellte er für die Kunden auch Listen her, die das Wachsen der Geldsumme „belegten“. Der Betrug kam heraus, als eine Kundin bei der Deutschen Bank eine Aufstellung ihrer Geldanlage anforderte und sich das beim Angeklagten eingezahlte Geld dort nicht fand. Von der Bank befragt, gab der 43-jährige zwei weitere Kunden an, deren Geld er von 2007 bis 2009 nicht ordnungsgemäß angelegt hatte. Das macht rund 300 000 Euro, die der Angeklagte von drei Kunden kassierte.

Ob es noch weitere Geprellte gibt? „Das lässt sich schwer recherchieren", meinte ein Mitarbeiter der Deutschen Bank vor Gericht. Auffliegen werden andere Fälle aber, wenn Kunden ihr angelegtes Geld zurückfordern. Hintergrund der illegalen Aktion des Bankberaters sollen geschäftliche Aktivitäten außerhalb der Bank gewesen sein. So hatte er mit einem Freund in einen Suppenimbiss investiert und nach kurzer Zeit Privatinsolvenz angemeldet.

Dreistes Vorgehen

Staatsanwalt Schulte forderte für die Taten des 43-Jährigen sogar vier Jahre Gefängnis, „besonders dreist“ sei das Vorgehen des Angeklagten. Die Verteidigung sah dagegen eine Bewährungsstrafe als ausreichend an.

Von einer „gesteigerten Form von Kriminalität“ sprach Richter Groß. Er nannte dabei die Reaktion des Angeklagten auf Nachfragen misstrauischer Kunden: „Ihnen spiegelte er vor, dass alles in Ordnung sei.“ Strafmildernd erkannte das Gericht an, dass der Hertener voll geständig war und frühzeitig bei den Ermittlungen mitgearbeitet hatte. Ein weiterer Punkt: „Er hat Ruf und Job verloren.“