Essen.
Sarah nannte er sich. Doch tatsächlich nutzte der 22-Jährige die Internet-Plattform „knuddels.de“, um seine sexuellen Wünsche erfüllt zu bekommen. Am Freitag schickte das Landgericht Essen den Gelsenkirchener ein Jahr in Haft. Ohne Bewährung.
„knuddels.de“ gilt als Flirttreff für Kinder und Jugendliche im Internet. Im Frühjahr 2009 meldete der Beckhausener sich unter falscher Identität an, chattete mehrere Wochen lang mit zwei 13-Jährigen. Irgendwann offenbarte er seine wahren Vorlieben. Er drohte den Mädchen: Falls sie ihm nicht gehorchten, werde er sie abfangen, denn er wisse, wo sie wohnen. Er forderte sie auf, sich vor der Webcam - einer Kamera am Computer - das T-Shirt hochzuziehen. Aus Angst folgten sie mindestens viermal. Dreimal schickte er ihnen Bilder, auf denen er an sich selbst manipulierte. Falls sie sich die nicht ansähen, werde er ihre Nacktfotos im Internet veröffentlichen, drohte er.
Aus Scham und Angst hatten die Mädchen geschwiegen. Das änderte sich Anfang 2010, als der Angeklagte mit der Veröffentlichung der Nacktbilder drohte. Erst da traute sich eine der 13-Jährigen, ihrem Vater von dem erwachsenen Chat-Partner zu berichten. Prompt erstattete er Anzeige. Die Polizei kannte den jungen Mann bereits. 2009 war er wegen sexuellen Missbrauchs eines Mädchens zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Damals fiel auf, dass er wenig Reue zeigte. Staatsanwaltschaft und Nebenklage bemängelten dieses Verhalten auch diesmal, wollten ihn sogar für zwei Jahre und drei Monate im Gefängnis sehen. Zwar hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt, aber das erschien etwa Opfer-Anwältin Astrid Blumenstock als „rein taktisch“. Vieles habe er verharmlost und beschönigt.
Auch Verteidiger Heinz-Walter Lindemann sah „ein zähes Geständnis“. Aber wer, so fragte er, „erwartet denn bei solchen Taten, die wir alle nicht normal finden, ein lockeres Geständnis? Wichtig war ihm, dass den Mädchen die Aussage hier erspart wird“.
Auch die V. Strafkammer sah ein volles Geständnis. Die Taten, so Richterin Luise Nünning, lägen an der unteren Grenze des sexuellen Missbrauchs. An Bewährung sei nicht zu denken. Nach der letzten Verurteilung hätte der Angeklagte sich wie versprochen um eine Therapie kümmern müssen. Das habe er versäumt. Nünning: „Wir vermissen den Schritt in die richtige Richtung.“ Dem 22-Jährigen droht jetzt auch der Widerruf seiner früheren Bewährung.