Essen. Nur einmal hatte er zugeschlagen. Aber für diesen einen Faustschlag vor das Kinn seines Kontrahenten muss Veysel G. (25) drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Denn sein Opfer starb an den Folgen.
Der starke Mann auf der Anklagebank senkte fast während des gesamten Urteils den Kopf, nickte ein ums andere Mal wie zur Bestätigung. Bilder, die ein Augenzeuge aufgenommen und der Polizei zur Verfügung gestellt hatte, zeigten, wie betroffen Veysel G. nach der Tat war. Er hielt den bewusstlos auf der Niederfeldstraße in Altendorf liegenden Mann im Arm, küsste ihn. Aber dann suchte er das Weite, setzte sich in die Türkei ab und stellte sich erst Tage später.
Dumm und pubertär
Von einem „dummen, pubertären Imponiergehabe“ sprach Andreas Labentz, Vorsitzender des Schwurgerichtes, im Urteil. Es war ein Tod für nichts. Veysel G. und ein Freund waren am 28. August auf dem Gehweg, als ihnen das spätere Opfer entgegenkam. Dieser Mann, ein 29-Jähriger, war dem kräftigen Angeklagten körperlich sogar noch überlegen. Wie es so kommt in manchen Kreisen: Keiner der beiden machte Platz, sie rempelten sich, ein Wort gab das andere, schon versetzte Veysel G. dem Älteren den Faustschlag gegen das Kinn. Nur der Freund von Veysel G. war ausgewichen. Labentz rügte das Verhalten von Täter und Opfer: „Es kann nicht sein, dass man breitschultrig den Durchgang erzwingt.“
Wie in Tierfilmen
Fast fühlte das Schwurgericht sich an Tierfilme erinnert, sagte Labentz und erinnerte an die Szene, wie die Kontrahenten sich gegenüberstanden: „So wie Bullen.“ Das Gericht sah nicht nur im Angeklagten den Bösewicht. Auch das Opfer sei angesichts von 13 Vorstrafen „kein ganz Lieber“ gewesen und habe ausweichen können. Fünf Jahre Haft hatte Staatsanwältin Birgit Jürgens gefordert, zwei Jahre Haft mit Bewährung Verteidigerin Christiane Theile. Das Gericht blieb dazwischen. Dass Veysel G. den Gegner nicht töten wollte, darin waren sie sich alle einig. Auf Körperverletzung mit Todesfolge lautete das Urteil.