Essen. Ein harmloser Auffahrunfall. Mehr war es nicht. Aber aufmerksame Polizisten und der Rechtsmediziner enttarnten einen Haschischraucher hinter dem Lenkrad. Vor dem Amtsgericht verlor er den Führerschein und muss eine saftige Geldstrafe zahlen.

Völlig unterschätzt hatte der 27-jährige Außendienstmitar­bei­ter aus Wesel nicht nur die Wirkung des Haschisch, sondern auch die Kriminalistik. Denn seine Aussage, er habe nur am Vorabend Hasch ge­raucht, widerlegte Rechtsmediziner Andreas Freislederer.

Beim Linksabbiegen im Ostviertel war der Angeklagte am 15. Juni 2009 tagsüber auf den Wagen einer vor ihm den Gegenverkehr abwartenden Frau aufgefahren. Keine große Sache, nur Blechschaden. „Mist“, sagte der Unfallverursacher, und die Frau nahm es ebenfalls locker: „Passt mir auch nicht in den Kram.“ Dann rief er die Polizei.

Einem der Beamten fielen die geröteten und glasigen Augen des Weselers auf. Ob er Drogen genommen habe? Er verneinte. Vor zwei Jahren das letzte Mal, ergänzte er. Erst als die Beamten ihm Blut abnehmen lassen wollten, korrigierte er: Hasch am Abend zuvor.

Dabei blieb er auch am Mittwoch vor Amtsrichterin Monique Dreher. Nachdem er im April 2006 am Amtsgericht Borken wegen Einfuhr von Rauschgift verurteilt wurde, habe er mit dem Konsum aufgehört. Nur am Abend vor dem Unfall sei er rückfällig geworden. Warum, das könne er auch nicht sagen.

Dafür konnte Gutachter Freis­lederer etwas sagen: „Das stimmt nicht. Sie nahmen regelmäßig Haschisch, auch wenige Stunden vor dem Unfall.“ Der Angeklagte bestritt weiter. Aber das abgenommene Blut des Angeklagten erlaubt dem Rechtsmediziner tiefe Einblicke, wann genau und in welchem Maße der Angeklagte Hasch raucht.

Gestenreich machte der Mediziner klar, dass die Droge ursächlich für den Unfall war. Dass der Angeklagte angab, er sei abgelenkt worden, weil er auf der Rückbank etwas ge­sucht habe, sei typisch. Freislederer: „Ohne die Drogen im Körper sucht man beim Linksabbiegen auf einer großen Kreuzung nichts auf der Rückbank.“ Richterin Dreher sah es ähnlich. Wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung verurteilte sie den 27-Jährigen zu 4000 Euro Geldstrafe (100 Tagessätze). Außerdem entzog sie ihm den Führerschein. Frühestens in drei Monaten kann er einen neuen beantragen.